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Die Liga greift gegen Constantin hart durch
Aus sportaktuell vom 12.10.2017.
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Super League 14 Monate Platzsperre für Constantin

Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hat das Strafmass für Christian Constantin bekanntgegeben: Der Sion-Präsident wird nach seinem tätlichen Angriff auf Rolf Fringer für 14 Monate aus dem Verkehr gezogen.

  • Die 14-monatige Platzsperre gegen Constantin tritt ab sofort in Kraft
  • In diesem Zeitraum muss sich der Sion-Präsident von Pflichtspielen in der Schweiz fernhalten
  • Der Entscheid kann innert 5 Tagen beim Rekursgericht angefochten werden

Christian Constantin ist ab sofort der Zutritt zu den Stadien, zum Spielfeld, zur technischen Zone, zur Mannschaftskabine sowie zur Mixed-Zone verwehrt. Am Sonntag beim Heimspiel gegen St. Gallen ist «CC» erstmals nicht erwünscht. Die Sperre gilt für die Partien der Super League, der Challenge League, des Schweizer Cup und der A-Nationalmannschaft. Zudem muss der Walliser eine Busse von 100'000 Franken bezahlen.

Dass Constantin den FC Sion während der 14-monatigen Sperre im Hintergrund weiterhin leitet, kann die Swiss Football League allerdings nicht verhindern. Faktisch bedeutet das Urteil, dass Constantin sein Amt als Präsident nur an den Spieltagen und nur während rund zwei bis drei Stunden nicht offiziell ausüben kann.

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SFL-Disziplinarchef Moro erklärt das Constantin-Urteil
Aus Sport-Clip vom 12.10.2017.
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Schweres Vergehen von Constantin

Der Sion-Präsident hatte Ende September am Rande des Super-League-Spiels gegen Lugano Rolf Fringer tätlich angegriffen und damit für einen Eklat, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen gesorgt.

Die Disziplinarkommission taxierte das Vorgehen von Constantin gegenüber Fringer als «klaren und schwerwiegenden Verstoss gegen die Verhaltensregeln des Schweizerischen Fussballverbandes SFV». In der Urteilsbegründung berücksichtigte die Disziplinarkommission zudem, dass in der Vergangenheit bereits ähnliche Verfahren gegen den Walliser durchgeführt werden mussten.

Nach seiner Aktion hatte Constantin wenig Reue gezeigt. «Ich kann nicht sagen, dass ich es bereue», sagte der Walliser am Tag nach den Geschehnissen. Vielmehr hatte Constantin gegen Fringer eine Klage wegen Verleumdung und Verunglimpfung eingereicht. Fringer auf der anderen Seite kündigte eine Zivilklage gegen Constantin an.

Keine aufschiebende Wirkung bei Rekurs

Das Urteil kann von Constantin innert 5 Tagen beim Rekursgericht angefochten werden. Einem allfälligen Rekurs gegen die Platzsperre haben die Richter die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.

Das Verfahren gegen Constantins Sohn läuft derzeit noch. Sportchef Barthélémy Constantin soll vor dem Angriff seines Vaters Morddrohungen gegenüber Fringer ausgesprochen haben.

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Constantin greift Fringer an
Aus Sport-Clip vom 21.09.2017.
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Sendebezug: Radio SRF 4 News, Bulletin von 12:00 Uhr, 12.10.2017

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