Alex Wilson kann nicht an den Olympischen Spielen in Tokio teilnehmen. Die Ad-hoc-Division des Internationalen Sportgerichtshofs (TAS) belegt den 30-jährigen Basler mit einer provisorischen Sperre. Diese steht nicht im Zusammenhang mit dem gestrichenen Europarekord von Atlanta .
Doping-Fall vom März 2021 neu aufgerollt
Wilson wurde am 15. März 2021 durch Antidoping Schweiz ausserhalb eines Wettkampfes positiv getestet. In der Probe wurden Trenbolon und Metaboliten nachgewiesen. Antidoping Schweiz sperrte den 30-Jährigen daraufhin provisorisch. Weil Wilsons Einsprache später erfolgreich war, wurde die provisorische Sperre mit Entscheid der Disziplinarkammer vom 2. Juli 2021 definitiv aufgehoben.
World Athletics wollte den Entscheid der Disziplinarkammer nicht akzeptieren und erhob beim TAS am 22. Juli Einsprache. Diese wurde nun gutgeheissen, womit Wilson erneut mit einer provisorischen Sperre belegt wurde. Wilsons Erklärung, die positive Probe sei durch «den Verzehr einer grossen Menge Rindfleisch» zustande gekommen, fand damit kein Gehör.
Nach Hussein nun Wilson
Swiss Olympic gibt an, erst vor wenigen Tagen vom Verfahren gegen Alex Wilson erfahren zu haben. Nach Hürdenläufer Kariem Hussein ist Sprinter Alex Wilson bereits der zweite Schweizer Leichtathlet, der die Olympischen Spiele aufgrund einer Dopingsperre verpasst. «Die beiden Fälle sind nicht miteinander vergleichbar und es ist kein Zusammenhang ersichtlich», sagt Christoph Seiler, Präsident von Swiss Athletics.