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Startberechtigung erteilt Teilerfolg für Caster Semenya

Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya erringt im Streit um erhöhte Testosteronwerte einen Teilerfolg.

Das Bundesgericht bestätigte Berichte südafrikanischer Medien vom Montag, wonach die 28-Jährige bis auf weiteres wieder auf Strecken zwischen 400 und 1500 Metern antreten darf.

Die Anordnung gilt bis zu einem endgültigen Entscheid durch das Bundesgericht in Lausanne. Semenyas Anwalt Gregg Nott sagte, das Gericht habe den Leichtathletik-Weltverband IAAF angewiesen, die Umsetzung der Regel auszusetzen und sich dazu bis zum 25. Juni zu äussern.

Testosteron-Limit-Regel des TAS als Ausschlag

Die zweimalige Olympiasiegerin und dreifache Weltmeisterin über 800 m geht vor dem Bundesgericht gegen den Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofes TAS in Lausanne vor. Eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes wurde für rechtens erklärt, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden.

Zuletzt hatte Semenya angekündigt, deswegen beim Diamond-League-Meeting in Stanford in den USA am 30. Juni über 3000 Meter anzutreten und nicht über ihre Paradestrecke 800 Meter.

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