Zum Inhalt springen

Header

Audio
Südafrika kündigt Berufung im Urteil zu Testosteron-Grenze an
Aus Mehr Sport vom 13.05.2019.
abspielen. Laufzeit 21 Sekunden.
Inhalt

Testosteron-Obergrenze Fall Semenya: Südafrika will Berufung einlegen

Die südafrikanische Regierung will so schnell wie möglich das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs anfechten.

Der Gerichtsfall zur Testosteron-Obergrenze in der Leichtathletik geht weiter. «Wir werden so schnell wie möglich in Berufung gehen», sagt Vuyo Mhaga, Sprecher des südafrikanischen Sportministeriums.

Wir sind der Meinung, dass die vorgelegten wissenschaftlichen Informationen völlig ignoriert wurden.
Autor: Vuyo Mhaga Sprecher des südafrikanischen Sportministeriums

Damit fechtet Südafrika das Urteil des Internationalen Sportgerichts TAS vom 1. Mai an, wonach die Testosteron-Obergrenze in den Frauenkategorien zulässig sei. Die südafrikanische 800m-Läuferin Caster Semenya hatte die Regelung angefechtet, ist jedoch beim Sportgericht in Lausanne abgeblitzt.

Anderes Gericht soll entscheiden

«Wir sind der Meinung, dass die vorgelegten wissenschaftlichen Informationen völlig ignoriert wurden», sagte Mhaga der Nachrichtenagentur AFP. «Wir glauben, dass ein anderes Gericht zu einer anderen Entscheidung gelangen wird.»

Der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) hatte eine Limite für Distanzen von 400 Meter bis eine Meile eingeführt. Athletinnen dürfen 5 Nanomol Testosteron pro Liter nicht überschreiten.

Semenya: «Diese Regelung ist illegal»

Semenya, die Klägerin im Fall, hatte schon angekündigt, sich dem Urteil nicht beugen zu wollen. Die 28-Jährige müsste, um die Limite einzuhalten, hormonregulierende Medikamente nehmen. Das sei für sie aber keine Option: «Diese Regelung ist illegal», sagte die Südafrikanerin vorige Woche.

Der TAS wies Semenyas Klage gegen die Regelung ab. Es sei ein «notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel», um die Integrität weiblicher Athletinnen aufrecht zu erhalten, lautete die Urteilsbegründung.

Video
Archiv: Semenya gewinnt in Doha, bevor die Regelung in Kraft trat
Aus sportlive vom 03.05.2019.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 8 Sekunden.

Sendebezug: Nachmittagsbulletin Radio SRF 3, 13.05.2019, 16:00 Uhr

Meistgelesene Artikel