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Urteil im Fall Alex Wilson Karriereende droht: Sprinter Wilson für 4 Jahre gesperrt

Im Dopingprozess um den Sprinter Alex Wilson hat die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) ein Urteil gefällt.

Leichtathlet Alex Wilson ist für seine positive Doping-Probe im Frühling 2021 von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) mit einer Sperre von 4 Jahren und einer Busse von 13'750 Franken belegt worden. Dies gab Swiss Olympic in einer Medienmitteilung am Dienstagvormittag bekannt.

Der Entscheid folgte im Nachgang der Anhörung vom 22. Juni, bei der die Disziplinarkammer von Swiss Olympic den Schweizer des Dopings schuldig befunden hatte. Am 15. März des vergangenen Jahres war im Urin des 31-jährigen Baslers ein Abbauprodukt des anabolen Steroids Trenbolon nachgewiesen worden. Anderthalb Monate später, am 28. April 2021 sprach Swiss Sport Integrity eine provisorische Sperre gegen Wilson aus.

So wirkt Trenbolon

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Trenbolon ist ein anabol androgenes Steroid aus der Gruppe der Anabolika, ein stark wirksames, muskelaufbauendes Hormon. Trenbolon und seine Abbaustoffe sind gemäss Dopingliste jederzeit verboten, also auch ausserhalb der Wettkampfsaison.

Zuerst Fleisch, dann Sabotage

Wilson bestritt die Doping-Anschuldigungen und führte die nachgewiesene Substanz zuerst auf den Verzehr einer grossen Menge kontaminierten Fleisches in Las Vegas zurück.

Wilson mit Cap
Legende: Kehrt er je wieder auf die Bahn zurück? Sprinter Alex Wilson. KEYSTONE/Georgios Kefalas

Seit dem Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshof (TAS) im Juli 2021, der für Wilson endgültig das Out an den Olympischen Spielen in Tokio bedeutet hatte, machte der positiv getestete Athlet dann geltend, dass er Opfer eines Sabotageaktes geworden sei.

Wilson ist «erstaunt»

Swiss Sport Integrity habe allerdings aufgezeigt, dass ein solches Szenario nicht glaubhaft belegt werden könne. Die DK kam nun zum Schluss, dass Wilson die Substanz vorsätzlich zu Dopingzwecken angewendet habe.

Wilson äusserte sich am Dienstagnachmittag zum Urteil und liess verlauten, dass er über den Entscheid «erstaunt» sei und ihn «nicht nachvollziehen» könne. Er beteuert: «Fakt ist: Ich habe nie willentlich eine verbotene Substanz zu mir genommen.» Er werde rechtliche Schritte prüfen.

Parteien können Berufung einlegen

Der 4-Jahres-Ausschluss wird rückwirkend auf die provisorische Sperre am 28. April 2021 angewendet. Das Urteil kann innert 21 Tagen weitergezogen werden. Nächste Instanzen wären der TAS sowie abschliessend das Bundesgericht.

Bleibt die Sperre bestehen, könnte Wilson frühestens ab 2025 wieder an Wettkämpfen mittun, im Alter von 34 Jahren.

Radio SRF 1, Bulletin, 28.06.22, 12:00 Uhr ; 

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