Noch fehlt im Doping-Fall um Alex Wilson, der im März letzten Jahres positiv auf das anabole Steroid Trenbolon getestet wurde, die schriftliche Urteilsbegründung. Und doch droht dem EM-Dritten von 2018 bereits ein nächstes Verfahren. In diesem geht es um mögliche weitere Vergehen des Schweizer Sprinters.
Grundlage der neuen Vorwürfe gegen Wilson ist ein Verfahren gegen den texanischen Naturheilpraktiker Eric Lira, dem in den USA wegen Doping-Praktiken bis zu zehn Jahren Haft drohen. In der Anklageschrift der amerikanischen Behörden wird Lira unter anderem die Beschaffung und der Verkauf von Doping-Mitteln an einen namentlich nicht genannten «Schweizer Sprinter» zur Last gelegt.
Am oder um den 14. Juni 2021 lieferte Lira Wachstumshormone und EPO – für die Blut-Bildung – an einen Schweizer Sprinter, der an internationalen Wettkämpfen teilgenommen hat.
Obschon der Name von Wilson in den Gerichts-Akten nicht auftaucht, deutet vieles darauf hin, dass es sich beim «Schweizer Athleten» um ihn handelt. So tauschten sich Lira und ein weiterer «Verschwörer» mittels Nachrichten darüber aus, wie ein positiver Doping-Test des «Schweizer Athleten» mit dem Verzehr von kontaminiertem Fleisch erklärt werden soll. Tatsächlich stützte sich Wilsons Verteidigung im Fall um den positiven Doping-Test anfänglich auf diese Argumentation.
Am oder um den 11. August 2021 diskutierten Lira und ein namentlich nicht erwähnter «weiterer Verschwörer» via elektronischer Kommunikationsmittel den Fakt, dass ein positiv ausgefallener Dopingtest des «Schweizer Athleten» mit dem Verzehr von verunreinigtem Fleisch erklärt werden soll.
Wilson stellt ein Treffen mit Lira nicht in Abrede, hält aber daran fest, dass es sich bei seinen Besuchen um legale Behandlungen gehandelt habe. «Fakt ist: Ich habe nie willentlich eine verbotene Substanz zu mir genommen», lässt er sich zitieren.
Die Anklage-Schrift
Immerhin: Kommt es aufgrund der Vorwürfe zu einem weiteren Verfahren gegen ihn, liegt die Beweislast diesmal nicht auf Seiten des Athleten, sondern der Doping-Bekämpfer. Heisst: Die Ermittlungs-Behörden müssen dem schnellsten Schweizer ein Fehlverhalten zweifelsfrei nachweisen können.