Es ist eine herbe Niederlage in einem jahrelangen Prozess-Marathon für Claudia Pechstein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am Dienstag für unzulässig.
Damit widersprach das BGH der Einschätzung des Oberlandesgerichts München. Das Münchner Urteil wird aufgehoben, der Fall wird nicht neu aufgerollt. Pechstein kündigte an, sich nun an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.
Fünf-Millionen-Klage
Pechstein hatte die ISU auf rund 5 Millionen Euro verklagt. Das Landgericht München hatte sich zunächst für nicht zuständig erklärt, daraufhin war die Berlinerin vor das OLG gezogen. Die ISU war anschließend beim BGH in Revision gegangen.
Vererbte Anomalie?
Pechstein geht gegen die 2-jährige Sperre vor, die die ISU 2009 wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte. Die 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück, was führende Hämatologen bestätigten.