In einem Urteil attestierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg dem TAS keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit.
Die fünffache Olympiasiegerin hatte sich im Jahr 2009 vor dem TAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte beschwert, die Pechstein auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der TAS bestätigte die Strafe jedoch.
Pechsteins Vorwürfe abgewiesen
Pechstein machte in Strassburg geltend, dass der Sportgerichtshof weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete die 46-Jährige laut dem Gericht unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des TAS ernannt werden.
In einem anderen Punkt bekam Pechstein jedoch recht: Der TAS hätte ihr ein öffentliches Verfahren gewähren müssen. Durch die fehlende Öffentlichkeit sei Pechsteins Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Daher stehen der Sportlerin nun 8000 Euro Entschädigung zu. Das Urteil kann noch innerhalb von 3 Monaten angefochten werden.