Schwimmen: Beschwerde von Sun Yang abgewiesen
Die für 4 Jahre und 3 Monate ausgesprochene Sperre für den chinesischen Schwimmer Sun Yang wird nicht aufgehoben. Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde des mehrfachen Crawl-Olympiasiegers und -Weltmeisters gegen einen Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofs TAS abgewiesen. Die Sperre gilt rückwirkend vom Februar 2020 an. Der TAS urteilte, dass Sun Yang rücksichtslos gehandelt habe, als Kontrolleure das Haus mit einer Dopingprobe verlassen wollten. In dem Fall geht es vor allem um diese mit einem Hammer zerstörte Probe aus dem Herbst 2018.