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Olympia: Skeleton Helm-Causa: Heraskewitsch scheitert vor TAS

Der ukrainische Skeleton-Fahrer Wladislaw Heraskewitsch darf bei Olympia definitiv nicht an den Start gehen.

Die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs (TAS) hat den Einspruch von Wladislaw Heraskewitsch gegen seinen Ausschluss von den Olympischen Spielen abgelehnt. Der ukrainische Skeletonpilot hatte vom Gremium gefordert, dass er nachträglich zum Wettkampf, der bereits am Donnerstag begonnen hat, zumindest provisorisch zugelassen wird.

Grund für die Disqualifikation des 27-Jährigen durch den Internationalen Bob- und Skeleton-Verband (IBSF) war sein Helm gewesen, auf dem Porträts von Sportkollegen zu sehen sind, die beim russischen Angriffskrieg auf die Ukraine getötet wurden. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) und die IBSF sahen darin einen Verstoss gegen die IOC-Charta, die politische Äusserungen verbietet.

Eingeschränkte Meinungsfreiheit

In der Begründung des TAS hiess es, das Gericht sei der Ansicht, dass die IOC-Richtlinien «ein angemessenes Gleichgewicht herstellen zwischen dem Interesse der Athleten, ihre Meinung zu äussern, und ihrem Interesse, ungeteilte Aufmerksamkeit für ihre sportlichen Leistungen an der Wettkampfstätte zu erhalten.» An diese Regeln sei auch das TAS gebunden.

TAS-Generalsekretär Matthieu Reeb präzisierte vor Medienschaffenden: «Die Ad-hoc-Kammer des TAS wies den Antrag zurück und urteilte, dass die Meinungsfreiheit bei den Olympischen Spielen zwar gewährleistet sei, nicht aber am Wettkampfort selbst, was ein unantastbares Prinzip darstellt.»

Heraskewitschs Disqualifikation hatte am Donnerstag ein weltweites Echo ausgelöst. Der Ukrainer selbst hatte sich nach einer Anhörung am Freitagmorgen skeptisch hinsichtlich eines positiven Urteils geäussert. «Es sieht so aus, als wäre dieser Zug abgefahren», so der Athlet.

SRF 1, Tagesschau, 12.02.2026, 19:30 Uhr ; 

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