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TAS lehnt Klage ab Die 45 russischen Athleten dürfen nicht starten

  • Die Ad-hoc-Kommission des Internationalen Sportgerichtshofs TAS hat die Klage von 45 russischen Sportlern und zwei Betreuern gegen ihren Ausschluss von den Olympischen Spielen abgelehnt
  • Die Russen hatten Klage eingereicht, weil sie vom IOC wegen Doping-Verstössen und Verdächtigungen keine Einladung für Pyeongchang erhalten hatten.
  • Unter den Klägern waren die Olympiasieger Alexander Legkow (Langlauf), Viktor Ahn (Shorttrack), Anton Schipulin (Biathlon), Alexander Tretjakow (Skeleton) und Xenia Stolbowa (Eiskunstlauf)

In seiner Urteilsbegründung sah der TAS die Gründe des IOC als gerechtfertigt an. Die Entscheidung sei in keiner Weise diskriminierend oder auf unfaire Weise getroffen worden, hiess es in einer Mitteilung. Die russische Regierung hatte angekündigt, die TAS-Entscheidung auf jeden Fall akzeptieren zu wollen.

Athleten unter neutraler Flagge

Zuvor hatten 169 russische Athleten grünes Licht für eine Teilnahme erhalten. Sie müssen in Südkorea als «Olympische Athleten aus Russland» unter neutraler Flagge starten. Am Freitag wurde über insgesamt 47 Fälle entschieden. Bereits am Donnerstag hatte der TAS die Klage von 13 Russen abgewiesen.

Sendebezug: Laufende Berichterstattung Olympische Spiele

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