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Angeborene grosse Muttermale entfernen oder nicht?

Ein grosses angeborenes Muttermal muss nicht zwingend entfernt werden. Dennoch entscheiden sich Eltern in Absprache mit den Ärzten häufig für eine Operation aus ästhetischen Gründen: Sie fürchten, ihr Kind könne gehänselt und stigmatisiert werden.

Eines von 100 Neugeborenen kommt mit einem oder mehreren braunen Muttermalen auf die Welt, einem sogenannten kongenitalen melanozytären Nävus (CMN). Ab einer Grösse von mindestens 20 cm Durchmesser spricht man von einem grossen Nävus. Eines von 20'000 Kindern ist davon betroffen. Diese Muttermale können überall am Körper vorkommen, einzeln oder satelitenmässig; sie sind häufig behaart.

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Die braune Farbe wird von speziellen Hautzellen gebildet, den sogenannten Melanozyten. Normalerweise sind diese regelmässig in der Haut verteilt und sorgen für die braune Farbe der Haut. Bei CMN bilden die Melanozyten Zellnester, die zu den Malen führen. Wie und weshalb es zu dieser Fehlbildung kommt ist bis heute noch nicht erforscht worden.

Regelmässige Kontrollen

Heute weiss man, dass melanozytäre Nävi nur ein leicht erhöhtes Risiko für Hautkrebs von ca. fünf bis zehn Prozent aufweisen. Nävi, die grösser sind als fünf Zentimeter sollten aber in jedem Fall von einem Fachteam (Kinderhautarzt, Kinderchirurg, Psychologe) untersucht werden. Das Team bespricht gemeinsam mit den Eltern, wie weiter vorgegangen wird.

Mögliche Operationen

Die Entscheidung, ein Muttermal operativ zu entfernen, wird von Eltern oder grösseren Kindern meistens aus rein ästhetischen Gründen gefällt. Dabei gilt es abzuwägen, was für ein Kind – und später für den Erwachsenen – besser ist: mehrfache operative Eingriffe mit zurückbleibender Narbenbildung oder ein dunkles, oft behaartes, je nach Lokalisation auffallendes grosses Mal.

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