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Arztzeugnis via Telefon
Aus Puls vom 09.12.2013.
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Arztzeugnisse bald auch per Telefon

Husten, Schnupfen, Schüttelfrost. Wer mit einer schlimmen Erkältung im Bett liegt, soll sein Arztzeugnis künftig einfach telefonisch einholen können. Das plant der Telemedizin-Anbieter Medgate ab dem kommenden Jahr.

Medgate in Basel berät schon jetzt bis zu 4000 Personen am Tag. Bisher durfte das Unternehmen nicht mehr als Rezepte ausstellen. Jetzt wollen sie die Patienten auch gleich krankschreiben. Ein Pilotprojekt das ab Anfang 2014 gestartet werden soll.

Ein Anruf beim Telefon-Doktor, eine Beschreibung seiner Symptome und schon ist man vom Gang zur Arbeit befreit? So einfach ist es natürlich nicht. Dr. Timo Rimner von Medgate führt zuerst eine telemedizinische Diagnose durch. Anhand eines Fragenkatalogs grenzt der Arzt die Krankheit ein. Oft schicken die Patienten zudem Fotos zum Beispiel bei geröteten Augen. Das erleichtert dem Telefondoktor oft die Diagnose. Erst wenn das Ergebnis eindeutig ist, kann Timo Rimner den Patienten auch krankschreiben.

Missbrauch nicht ausgeschlossen

Ob die Angaben auch wirklich stimmen, können die Medgate-Ärzte allerdings nicht überprüfen. Experten befürchten darum, das sich viele Patienten über diesen Weg krankschreiben können und Tor und Tür für die «Blaumacher» geöffnet werden. Das aber glaubt Timo Rimner nicht. «Wir versuchen natürlich alles um Missbrauch zu verhindern und in der Regel gelingt uns das auch, aber trotzdem, Missbrauch ist möglich, aber auch in der Praxis der Hausärzte» so Rimner weiter.

Ab wann nötig?

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Grundsätzlich haben Arbeitgeber das Recht, ein Arztzeugnis ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Viele Arbeitsverträge schreiben jedoch ein Arztzeugnis erst ab dem dritten oder vierten Tag vor. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, unaufgefordert periodisch neue Arztzeugnisse einzureichen.

Medgate hat klare Richtlinien aufgestellt, ab wann ein Patient krank geschrieben werden darf. So kann der Telemediziner nur dann eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und nur dann ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausstellen, wenn der Patient/die Patientin in einem ungekündigtem Angestelltenverhältnis ist.

Maximal kann Medgate die Betroffenen fünf Tage krankschreiben. Manche Arbeitgeber fordern das Arztzeugnis am ersten Tag und andere am erst am dritten Tag. Wichtig aber: es muss vorliegen und zwar rechtzeitig. Denn sonst kann der Arbeitgeber den Lohn kürzen und schlimmstenfalls sogar die Kündigung aussprechen.

Erst beim Arbeitgeber abklären

Medgate weist ausdrücklich daraufhin, dass der Arbeitgeber das telemedizinsche Arbeitsunfähigkeitszeugnis anerkennen muss, nur dann ist es gültig. So sollten Arbeitnehmer zuerst ihren Arbeitgeber fragen, ob er auch telemedizinische Krankschreibungen akzeptiert. Zudem führt Medgate zur Zeit auch intensive Gespräche mit repräsentativen Verbänden und Behörden. Das Pilotprojekt wird ab Anfang 2014 starten und für ein halbes Jahr laufen.

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