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Die Zusatzversicherung besser nicht einfach künden

Seit 1. Januar 2012 sind fünf Methoden der Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufgenommen. Patienten, die keine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin haben, können davon profitieren. Für alle anderen bleibt alles beim Alten.

Das Abstimmungsresultat war deutlich: 67 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer sprachen sich 2009 dafür aus, dass die Komplementärmedizin künftig in der medizinischen Versorgung angemessen berücksichtigt wird - und auch zurück in die Grundversicherung kommt. Seit dem 1. Januar 2012 ist dieser Volksentscheid nun umgesetzt: Die Grundversicherung deckt Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin (TCM), anthroposophische Medizin und Homöopathie nun für mindestens fünf Jahre ab. Die wichtigsten Teile der Neuraltherapie sind sogar schon seit letztem Jahr definitiv in die Grundversicherung aufgenommen.

2005 wurden diese Methoden aus der Grundversicherung gestrichen, weil sie die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nicht ausreichend erfüllten. Eine Ausnahme bildete die Akupunktur; sie blieb durchgehend in der Grundversicherung.

Nicht-Zusatzversicherte profitieren

Von der Änderung profitiert seit dem 1. Januar aber nur ein kleiner Teil der Schweizer Bevölkerung – nämlich diejenigen ohne Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Für sie sind seit Anfang des Jahres die fünf Methoden in ihrer Grundversicherung inbegriffen. Allerdings müssen sie dafür zu einem Arzt mit Fähigkeitsausweis für die betreffende Therapie.

Behandlungen von Naturheilpraktikern und anderen Therapeuten werden nicht bezahlt. Zudem darf der Arzt nur seine Arbeit im Sprechzimmer abrechnen – zusätzliche Therapien wie etwa die Heil-Eurhythmie aus der anthroposophischen Medizin berappt der Patient weiterhin selber.

Alles gleich bleibt sich auch bei den Heilmitteln: Wie bis anhin werden nur die Präparate von der Grundversicherung bezahlt, die in der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit aufgeführt sind.

Zusatzversicherung besser behalten

Wenig profitieren Menschen mit einer Zusatzversicherung für komplementärmedizinische Methoden. Laut Angaben von Versicherungen haben geschätzte 70 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer eine solche abgeschlossen. Da sie meist bei einem Heilpraktiker und nicht bei einem Arzt in Behandlung sind, also weiterhin eine Zusatzversicherung brauchen, ändert sich für sie seit dem 1. Januar kaum etwas.

Natürlich steht es jedem offen, die Zusatzversicherung nun zu künden und zu einem Arzt mit Zusatzausbildung zu wechseln. Dies hat aber Nachteile:

  • Von hunderten komplementärmedizinischen Methoden stehen dann nur noch die fünf der Grundversicherung zur Verfügung.
  • Es besteht die Gefahr, später von keiner Zusatzversicherung mehr aufgenommen zu werden. Besonders gefährdet sind ältere und chronisch Kranke. Es ist möglich, dass 2017 einige komplementärmedizinische Methoden wieder aus der Grundversicherung fallen. 
  • Die Wahl der Therapeuten ist eingeschränkt, da nur Ärzte über die Grundversicherung abrechnen können.

Ein kleiner Vorteil bleibt den Zusatzversicherten: Weil Neuraltherapie, Phytotherapie, TCM, anthroposophische Medizin und Homöopathie nun über die Grundversicherung abgerechnet werden können, bleibt mehr Budget der Zusatzversicherung für andere Leistungen übrig. Ob diese Umlagerung der Kosten mittelfristig zu günstigeren Zusatzversicherungen führen wird, bleibt aber laut dem Versicherungsverband Santésuisse noch abzuwarten.

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