Herr und Frau Schweizer fliegen oft und gerne: Jährlich legen sie durchschnittlich 3400 Kilometer mit dem Flugzeug zurück und erkunden Destinationen in aller Welt. Auch wenn Flugreisen mittlerweile etwas Alltägliches sind: Von einer Fahrt in Tram oder Bus unterscheiden sie sich doch gehörig.
Zum einen sind die Bewegungsmöglichkeiten gerade bei Langstreckenflügen erheblich eingeschränkt, zum anderen herrschen in einer Flugzeugkabine bezüglich Luftdruck und Sauerstoffgehalt Verhältnisse wie auf einem 2400 Meter hohen Berg. Schliesslich sind auch der ärztlichen Soforthilfe im Notfall enge Grenzen gesetzt.
Fliegen oder nicht fliegen? Oft stellt sich diese Frage erst kurz vor dem Abflug, wenn sich plötzlich Magen-Darm-Probleme, Zahnschmerzen, Ohrenweh oder Fieber bemerkbar machen. Oft aber überlegt man, mit gesundheitlichen Problemen im Gepäck in den Flieger zu steigen – zum Beispiel nach Operationen: «Nach Operationen darf man erstaunlicherweise relativ bald wieder fliegen», sagt Hausarzt Thomas Kissling, «allerdings müssen Patienten nach laparoskopischen Eingriffen im Bauchraum etwas länger warten.»
Die Ärzte haben Tabellen, welche ziemlich genau angeben, ab wann man nach welchen Eingriffen wieder fliegen darf. Bei Herzproblemen muss der Arzt gut hinschauen. Stents im Flugzeug sollten kein Problem sein, «doch wenn sich jemand auf einem Alpenpass von 2000 bis 2500 Meter nicht wohl fühlt, sollte er auch das Fliegen lassen», sagt Thomas Kissling.
Wann der Flug verweigert wird
Manchmal stellt sich die Frage aber gar nicht erst, denn in gewissen Fällen haben die Airlines keine andere Wahl als den Transport zu verweigern. Folgende Umstände oder Krankheiten schliessen gemäss internationalen Standards eine Flugreise kategorisch aus:
- Tauchen: Letzter Tauchgang weniger als 24 Stunden vor Abflug. Bei Problemen während des Tauchaufstiegs sollte ein Arzt avisiert werden. Dieser wird festlegen, ab welchem Zeitpunkt eine Flugreise wieder sicher ist.
- Schwangerschaft: Weniger als vier Wochen bis zur geplanten Niederkunft.
- Akute Erkältungskrankheiten sowie schwerere fiebrige Erkrankungen.
- Schwerwiegendes Herz- oder Lungenleiden mit begleitenden Atemschwierigkeiten, kürzlich zurückliegender Herzinfarkt, ungenügend stabilisierte Angina pectoris sowie Herzinsuffizienz, Pneumothorax.
- Kürzlicher Schlaganfall
- Schwerwiegende Anämie (Blutarmut)
- Infektiöse und insbesondere ansteckende Erkrankungen wie z. B. Windpocken
- Kürzlich erfolgte Operationen (insbesondere Abdomen- und Thoraxoperationen)
- Akute psychische Krankheiten
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig mit der betreffenden Airline Kontakt aufzunehmen.