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Gesundheitsdaten auf dem Smartphone wecken Begehrlichkeiten

Viele Hobbysportler nutzen Smartphones und Fitness-Armbänder, um Schrittzahl, Puls oder Kalorienverbrauch zu überwachen. Die gesammelten Daten sind aber nicht nur für den Hobbysportler von Interesse: auch Krankenkassen, Privatunternehmen und die Wissenschaft wollen die Daten nutzen.

Schritte zählen, die Herzfrequenz beim Joggen kontrollieren, den täglichen Kalorienverbrauch überwachen: Mit Fitness-Armbändern und dem Smartphone ist das heute ganz einfach möglich. Hobbysportler wollen so erfahren, wie der eigene Körper tickt. Gleichzeitig erhoffen sie sich mehr Motivation fürs Sporttreiben. Aber nicht nur der Nutzer von Gesundheits-Apps und Fitness-Armbändern hat ein Interesse an den so gesammelten Gesundheitsdaten.

Datenschutzbeauftragter mahnt zu Zurückhaltung

Private Anbieter von Apps und Fitness-Armbändern können in ihren Nutzungsbestimmungen festlegen, ob und wie die gesammelten Daten weiterverkauft werden dürfen. Der eidgenössische Datenschutzbeauftrage Adrian Lobsiger rät deshalb, sich vor Inbetriebnahme der Geräte und Apps genau mit den Geschäftsbedingungen auseinanderzusetzen. Auch junge und gesunde Nutzer, die sich nicht vorstellen können, aufgrund ihrer Gesundheitsdaten benachteiligt zur werden, mahnt er zu Vorsicht. Denn: «Jeder wird älter und jeder kommt irgendwann in eine schlechtere Risikokategorie.»

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Das ist auch deshalb wichtig, weil inzwischen immer mehr Krankenkassen in der Schweiz Gesundheits-Apps anbieten. Ihr Prinzip: Mithilfe von Smartphones oder Fitness-Armbändern kann der Versicherte nachweisen, dass er sich fit hält. Im Gegenzug erhält er Boni oder Geschenke. Die Krankenkassen wollen so gesundes Verhalten belohnen und zu mehr Sport motivieren. Doch der Vorstoss der Krankenkassen stösst auch auf Skepsis.

Delikate Daten

Adrian Lobsiger sagt gegenüber «Puls»: «Im Gesundheitsbereich geht es um delikate Daten, die sehr schnell die Privatsphäre berühren. Deshalb müssen wir bei den Krankenversicherungen sehr genau wissen, was mit unseren Daten gemacht wird.» In der Schweiz sind den Krankenkassen vor allem bei der obligatorischen Grundversicherung enge rechtliche Grenzen gesetzt. Ob die neue Gesundheits-App der Helsana rechtlich zulässig ist, wird im Moment in einer Sachverhaltsprüfung ermittelt. Die Helsana will sich nicht zu dem aktuellen Verfahren äussern.

Wissenschaftler hoffen auf Erkenntnisse

Neben Privatunternehmen und Krankenkassen haben auch Wissenschaftler ein Interesse an den Gesundheitsdaten auf dem Smartphone. In der Genossenschaft MIDATA haben sich deshalb mehrere Wissenschaftler zusammengeschlossen und bieten Bürgern einen unabhängigen Speicherort für ihre Gesundheitsdaten. Wer zustimmt, dessen Daten werden auch für die Forschung verwendet. So wollen die Wissenschaftler z. B. erfahren, warum bestimmte Menschen länger gesund bleiben und welchen Einfluss das Verhalten auf die Gesundheit hat.

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