Krebszellen sind schlecht durchblutet und können deshalb Hitze kaum abführen. Daher kann eine Behandlung mit Wärme den Verlauf einer Krebstherapie verbessern. Diese sogenannte Hyperthermie wird ausschliesslich in Kombination mit einer Strahlen- oder Chemotherapie eingesetzt und ist nur für wenige Patienten geeignet.
Zurzeit kann man sich in der Schweiz nur im Kantonsspital Aargau behandeln lassen. Dabei unterscheiden die behandelnden Ärzte zwischen zwei unterschiedlichen Therapien: der Oberflächenhyperthermie und der Tiefenhyperthermie .
Während der Tumor bei der Oberflächenhyperthermie zwei bis vier Zentimeter unter der Haut liegt, befindet er sich bei der Tiefenhyperthermie bei tiefer im Körper.
Grundversicherung übernimmt die Kosten
Seit Anfang 2017 steht die Hyperthermie auf der Liste der Behandlungen, deren Kosten von der Grundversicherung übernommen werden. Im Gegensatz zur Oberflächenhyperthermie, die fest in die Liste aufgenommen wurde, werden die Kosten für die Tiefenhyperthermie vorerst nur provisorisch auf zwei Jahre begrenzt übernommen – aus Mangel an ausreichenden Daten.
Nicht für Personen mit metallischen Implantaten
Bei der Behandlung wird das Tumorgebiet mit elektromagnetischen Wellen auf 41 bis 43 Grad erhitzt; Menschen mit einem Herzschrittmacher, einer Hüft- oder Knieprothese sind deshalb von der Hyperthermie ausgeschlossen.
Noch ist die Wirksamkeit der Tiefenhyperthermie ist keineswegs gesichert. Deshalb fordert das Bundesamt für Gesundheit bis Ende 2018 mehr Belege. Erst dann wird darüber entschieden, ob die Kosten weiterhin von der Krankenkasse übernommen werden.