Insektenfood: In der Schweiz ab 1. Mai legal
Insekten und Lebensmittel? In unseren Breitengraden keine gern gesehene Kombination. Kreucht und fleucht es im Vorratsschrank, ist das üblicherweise Anlass für eine grössere Putz- und Entsorgungsaktion.
Eine ganz andere Sicht der Dinge vertritt die FAO, die Welternährungsbehörde der UNO. Für sie sind Insekten das Nahrungsmittel der Zukunft und eine der grossen Hoffnungen im Kampf gegen den Hunger. Denn Insekten enthalten viel Protein, wertvolle Vitamine, ungesättigte Fettsäuren und Mineralstoffe.
Und sie schonen die Umwelt, weil ihr Wasserverbrauch erheblich kleiner ist und sie das Futter erheblich besser umsetzen als zum Beispiel Rindviecher: Aus zwei Kilo Futter wird im Durchschnitt ein Kilo Insektenmasse. Beim Rind ist das Verhältnis acht zu eins.
In der Schweiz erlaubt, in der EU nicht
Derzeit ernähren sich weltweit geschätzte zwei Milliarden Menschen von Insekten, vorwiegend in Asien, Afrika und Lateinamerika. Und das durchaus nicht nur der Not gehorchend, sondern meist ganz einfach, weil die Krabbeltiere gut schmecken und gut sättigen.
1900 Arten gelten als essbar, drei davon sind hierzulande ab 1. Mai 2017 offiziell als Lebensmittel zugelassen: Wanderheuschrecken, Mehlwürmer und Grillen.
Die europaweit einzigartige Bereicherung des Speiseplans ist einer Anpassung des Schweizer Lebensmittelrechts zu verdanken. Bisher benötigten alle im Lebensmittelrecht nicht erwähnten Lebensmittel eine Bewilligung. Mit der Revision ändert sich nun die Philosophie: Lebensmittel dürfen in den Verkehr gelangen, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Für neuartige Lebensmittel wie Insekten besteht zwar eine Zulassungspflicht. Sobald der Nachweis der Lebensmittelsicherheit aber erbracht ist, erteilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV eine Bewilligung. Die ist dann nicht wie früher bloss für einzelne Anlässe gültig, sondern erlaubt fortan die regelmässige Vermarktung.
Insekten-Food zuerst bei Coop
Als erster Grossverteiler nutzt Coop die Chance. Ab Mai will man in ausgewählten Filialen Insekten-Burger und -Hackbällchen anbieten, die mit dem Startup Essento, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen entwickelt wurden. Wie bei Fleischersatz-Produkten üblich, wird den neuen Produkten nicht anzusehen sein, was in ihnen steckt. Auf der Verpackung ist der Inhalt aber natürlich deklariert – dank dem neuen Lebensmittelrecht sogar ausführlicher denn je.
In den Migros-Regalen wird man Insekten-Protein hingegen vergebens suchen. Das entsprechende Know-how wird aber bereits aufgebaut: Beim Tochterunternehmen Micarna war bis vor kurzem eine 100-Prozent-Stelle Produktmanager «Insekten» ausgeschrieben.
Insekten-Burger, Grillen-Spiesschen & Co. dürften bald auch auf den Speisekarten von Schweizer Restaurants und Kantinen zu finden sein. Die SV-Group etwa hat Anfang Jahr die Absicht bekräftigt, spätestens 2018 Insekten-Menüs anzubieten.
Eigener Konsum in eigener Verantwortung
Übrigens: Wer – zum Beispiel bei Reisen im Ausland – bereits auf den Geschmack gekommen ist, braucht nicht auf den Detailhandel zu warten. Für den persönlichen Konsum dürfen Insekten seit jeher gezüchtet oder im Garten gesammelt werden, denn der Eigengebrauch oder das Anbieten an privaten Anlässen fällt nicht unter die Lebensmittelgesetzgebung. Und natürlich steht es einem auch frei, im Tierhandel erworbene Futterinsekten selber zu vertilgen.
Für die Verträglichkeit der Kost ist man allerdings auch selber verantwortlich.