In der Schweiz gilt die erweiterte Zustimmungsregelung. Das bedeutet: Der Betroffene sollte schriftlich Ja zur Organspende gesagt haben, um sich als Spender zur Verfügung zu stellen. Fehlt ein solches Dokument, können Angehörige im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Doch die sind häufig schon von der Situation, dass ein nahestehender Mensch unvorhergesehen stirbt, überfordert. Denn wenn sie ihr O.k. geben, hat das auch für sie möglicherweise belastende Folgen: Sie werden den Sterbenden nicht bei seinen letzten Atemzügen begleiten. Denn geben ihn die Angehörigen als Organspender frei, beginnt ein umfangreiches medizinisches Programm. Alle Maschinen werden letztlich erst im Operationssaal abgestellt – von Ärzten und OP-Team umgeben.
Viele sind «eigentlich bereit, aber...»
Befragungen zeigten: Mündlich erklären sich viel mehr Menschen mit einer Organentnahme einverstanden als tatsächlich einen Organspenderausweis bei sich tragen. Eine Änderung der geltenden erweiterten Zustimmungsregelung hin zur erweiterten Widerspruchsregelung könnte dieses Dilemma lösen – sie gilt neben Italien, Österreich oder Spanien in vielen anderen Ländern. Die Regelung besagt: Alle Menschen sind prinzipiell Organspender – es sei denn, sie haben sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen. «Erweitert» ist die Widerspruchsregelung insofern, als Angehörige ein Mitspracherecht haben.
Für die Schweiz wird diese Regelung geprüft. Doch die nationale Ethikkommission hat deutliche Bedenken geäussert. Sie zweifelt an, ob die höhere Spenderquote in anderen Ländern tatsächlich mit der Widerspruchsregelung zusammenhängt. Zudem setze ein Widerspruch gegen diese Regelung ein gewisses Mass an Bildung voraus.
Tatsächlich Spender zu werden ist schwer
Selbst mit einer im Spenderausweis erklärten Bereitschaft zur Organentnahme ist noch längst nicht klar, dass es im Todesfall auch wirklich dazu kommt. Nur etwa ein Prozent der Verstorbenen kommt tatsächlich in Frage. Bereits die Todesumstände spielen eine grosse Rolle. Momentan kommen vor allem Patienten als Spender in Frage, deren Hirn- vor dem Herztod eintritt, weil so die Organe bis zur Entnahme mit Blut und Sauerstoff versorgt sind – beispielsweise Schlaganfall-Patienten oder Unfallopfer mit schwersten Hirnverletzungen.
Erst seit kürzerer Zeit werden in der Schweiz auch wieder Organe von Herztoten genutzt – und auch das ist nur bei einem sehr kleinen Prozentsatz möglich, denn in einem solchen Fall muss die Entnahme sehr schnell innerhalb eines sehr engen Zeitfensters vonstattengehen. Die Leber stirbt bei Herzstillstand beispielsweise nach 15 Minuten ab, die Niere nach einer halben und die Lunge nach einer Stunde. 2011 waren von 102 Spendern nur drei herztot, alle anderen waren hirntot.
Den Spenderausweis kann man auch dazu nutzen, explizit «nein» zur Organspende zu sagen. Auch dies erleichtert ANgehörigen und Ärzten die schwierige Diskussion.
Ausweise ab 16 Jahren
Spenderausweise mit einem «ja» oder «nein» zur Organspende können alle Menschen ab 16 Jahren ausfüllen – ab dann gilt man als medizinisch volljährig. Ein Höchstalter gibt es nicht. Man sollte einerseits nahestehende Personen und Familie über die Existenz und den Inhalt der Erklärung informieren und das Dokument andererseits wenn möglich immer bei sich tragen.
Auch HIV-Positive können spenden – ihre Organe erhalten aber nur Kranke, die ebenfalls HIV-positiv sind. Ausschlusskriterien für eine Spende sind eine Blutvergiftung, Krebserkrankungen sowie die Creutzfeld-Jacob-Krankheit.