«Im Allgemeinen wird angenommen, dass die Rezeptpflichtigen wirksamer sind», weiss Lukas Jaggi, Mediensprecher der Zulassungsbehörde Swissmedic, aus Erfahrung. «Das stimmt so aber nicht. In erster Linie geht es um den Schutz des Patienten.»
Damit ein Arzneimittel, rezeptpflichtig oder nicht, in der Schweiz überhaupt zugelassen wird, muss der Hersteller den Nachweis erbringen, dass es qualitativ hochstehend, sicher und wirksam ist – der Nutzen eines Präparats hat seine potenziellen Risiken zu übertreffen. In welche Abgabekategorie es schliesslich eingeteilt wird, hängt dann von den besonderen Risiken eines Präparats in der Anwendung ab. Etwa, wie gefährlich eine falsche Einnahme durch den Patienten werden kann oder wie gross das Risiko ist, wegen der Wirkung der Arznei die Zeichen einer anderen Krankheit zu spät zu erkennen.
Beurteilung durch Fachperson
Die Einteilung in die verschiedenen Abgabekategorien trägt diesen und anderen Faktoren Rechnung. Mit der vorgeschriebenen Verschreibung durch eine medizinische Fachperson soll zudem sichergestellt werden, dass individuelle Umstände wie Unverträglichkeiten oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten so gut wie möglich berücksichtigt werden.
Ist ein Arzneimittel rezeptfrei erhältlich, bedeutet das zwar, dass seine Risiken in der Anwendung als vergleichsweise gering eingestuft werden, das heisst aber nicht, dass es völlig bedenkenlos verwendet werden kann. Die Packungsbeilage in der Schachtel oder auf www.swissmedicinfo.ch informiert über Einsatz, Risiken und Nebenwirkungen – und im Zweifelsfall helfen Arzt, Apotheker oder Drogist weiter.
Die Einstufung eines Medikaments ist durchaus nicht in Stein gemeisselt. Beantragt ein Hersteller eine tiefere Kategorie, zum Beispiel D statt C, muss er aufzeigen, dass sich das Mittel zur Selbstmedikation eignet. Die Bewertung der Risiken (unter anderem basierend auf den gemeldeten Nebenwirkungen ) spielt dabei eine wichtige Rolle.