Wie viele Medikamente in Schweizer Haushalten über ihr Ablaufdatum hinaus liegen bleiben, weiss niemand genau. Gemäss Schätzungen des Bundesamts für Umwelt werden aber bis zu einem Drittel aller verkauften Medikamente in der Schweiz nicht gebraucht und rund die Hälfte davon nicht fachgerecht entsorgt.
Medikamente bestehen zumeist aus verschiedenen Wirkstoffen. Eine Differenzierung zwischen «für die Umwelt unbedenklichen» und «für die Umwelt gefährlichen» Inhaltstoffen ist dementsprechend schwierig für Laien. Der Einfachheit halber werden deshalb alle Altmedikamente als Sonderabfälle bezeichnet, die als Produkte nur über den Fachhandel wie z.B. Apotheken, Praxen, Pharmaindustrie bezogen werden können. Via Internet beziehbare Medikamente fallen ebenfalls in diese Kategorie.
Medikamente gehören nicht in den Abfall
Das Bundesamt für Umwelt hält fest: «Private Haushalte sollen auch ihren Beitrag an die umweltgerechte Entsorgung von medizinischen Sonderabfällen leisten. Insbesondere sollen Altmedikamente aus privaten Haushalten an Apotheken, Drogerien oder Sammelstellen zurückgebracht werden. Die Entsorgung von Altmedikamenten, auch in flüssiger Form, via Toilette oder Lavabo ist nicht zulässig.»
Seit 2001 gilt In der Schweiz eine Rücknahmepflicht für Sonderabfälle. Die meisten Apotheken und Drogerien nehmen Altmedikamente zurück. Wo die Entsorgung durch den Kanton finanziert wird, müssen die Fachstellen Arzneimittel kostenlos entgegennehmen. Andere hingegen dürfen dafür eine Gebühr verlangen.