Erfolg vor dem Bundesgericht und Razzias in drei Kantonen: Die normalerweise im Hintergrund tätige Arzneimittelbehörde Swissmedic sorgte Ende September gleich zwei Mal für Aufsehen.
- Das Bundesgericht hatte die Beschwerden von Swissmedic und des Apothekerverbands Pharmasuisse gegen einen Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts gutgeheissen. Für den Versand eines rezeptfreien Medikaments muss somit ein ärztliches Rezept vorliegen – was das Aus für den Versandhandel mit Medikamenten bedeuten dürfte.
- In Zusammenarbeit mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis sowie den italienischen Behörden ging Swissmedic mit einer grossen Razzia gegen umstrittene Behandlungen mit menschlichem Zellmaterial vor. Früher dieses Jahr war Swissmedic ähnlich entschieden gegen Frischzellen-Behandlungen vorgegangen.
Die Aktivitäten brachten der Behörde nicht nur Applaus ein: So wird das faktische Aus für Online-Versandapotheken auch als weltfremd und konsumentenfeindlich kritisiert. Und im Kontext der lukrativen Verjüngungskuren wird die tatsächlich davon ausgehende Gefahr und die Verhältnismässigkeit der Swissmedic-Reaktion in Frage gestellt.
Wie geht Swissmedic mit dem Erwartungsdruck um, der seitens der Öffentlichkeit und der Pharmabranche auf der Behörde lastet? Wie wird sichergestellt, dass das Swissmedic-Expertengremium kompetent ist und trotz Verflechtungen mit der Pharma unabhängig bleibt? Swissmedic-Direktor Jürg Schnetzer nimmt in der «Samstags-Rundschau» pointiert Stellung.