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Eine Hand hält ein Wattestäbchen in den Mund eines Mannes.
Legende: Lifestyle-Gentests sind noch recht neu – sie sind in noch keinem Gesetz erwähnt. Getty Images

Lifestyle-Gentests Eine Speichelprobe – und ich sage Dir, wer Du bist

Der Nationalrat berät über eine Revision des Bundesgesetzes zu genetischen Untersuchungen beim Menschen. Tests für eine massgeschneiderte Diät oder ein persönliches Fitness-Programm – darf es das geben?

Ein Stäbchen in den Mund, eine Speichelprobe – und ich sage dir, wer du bist. Dies versprechen sogenannte Lifestyle-Gentests. In der Schweiz sind sie leicht erhältlich, etwa in Apotheken und Drogerien. Man kann sie zudem per Post bestellen.

Diese Gentests versprechen die ideale Diät zum Abnehmen oder einen Fitnessplan, der auf die Testperson massgeschneidert ist. Sogar für die Partnersuche werden manche Gentests angepriesen: Die Gene sollen zeigen, wer zu einem passt.

Dünne Datenbasis

Doch all diesen Tests ist eines gemeinsam: Experten warnen davor, sie allzu ernst zu nehmen. «Viele von diesen Lifestyle-Tests haben eine sehr dünne Datenbasis und untersuchen einzelne Gen-Varianten, was man wissenschaftlich so nicht unterstützen würde», sagt Anita Rauch, Leiterin des Instituts für Medizinische Genetik an der Universität Zürich.

Es gebe aber auch Lifestyle-Gentests, die eine bessere wissenschaftliche Basis hätten. Etwa solche, die Gen-Abschnitte für eine Laktoseintoleranz analysieren oder genetische Untersuchungen, wie schnell jemand Alkohol abbauen kann. Es gibt sogar Tests, die es eigentlich so gar nicht braucht. «Um die Augenfarbe zu bestimmen, da reicht ein Spiegel», sagt Anita Rauch schmunzelnd.

Rechtliche Grauzone

Lifestyle-Gentests bewegen sich heute in einer rechtlichen Grauzone. Sie werden bis jetzt in keinem Gesetz erwähnt. Das Phänomen ist zu neu. Erst in den letzten rund zehn Jahren haben sich die Lifestyle-Gentests immer stärker verbreitet. Gemäss Rechtsexperten ist unklar, ob sie erlaubt oder verboten sind und Grundsatzurteile gibt es dazu keine. Das neue Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen soll diese Lücke nun stopfen.

Die Lifestyle-Gentests sollen liberalisiert werden, in der Schweiz also frei erhältlich sein und insbesondere soll neu dafür auch Werbung gemacht werden dürfen. Es ist deshalb anzunehmen, dass der Markt für diese Tests in Zukunft wachsen wird. «Ein bisschen heikel mit den Lifestyle-Gentests ist, dass sie oft nicht beim Lifestyle bleiben, sondern auf Nachfrage des Kunden zum Teil auch auf Gesundheitsrisiken hinweisen», sagt Anita Rauch. Sie bemängelt, dass Laien häufig gar nicht richtig verstehen, welche Aussagekraft diese haben.

Risiko bei Bestellung im Ausland

Zwar sieht das Gesetz vor, dass es Testanbietern verboten ist, den Kunden solche sogenannten Überschussinformationen mitzuteilen. Doch wenn jemand einen solchen Test im Ausland bestellt, untersteht diese Firma nicht der Schweizerischen Gesetzgebung. Dies kann die Situation unübersichtlich machen.

Hinzu kommt der fliessende Übergang von Spass-Gentests zu medizinischen Gentests. So können Gene analysiert werden, die das Diabetesrisiko erhöhen. Daraus leiten gewisse Anbieter Ernährungstipps ab, das gilt somit als Lifestyle-Test.

Arzt um Rat fragen

Ebenso liesse sich daraus aber ein Risiko für Diabetes berechnen, welches in diesem Fall aber wissenschaftlich kaum haltbar ist. Wird dem Kunden diese Information aber trotzdem weitergegeben, kann das Betroffene ziemlich ratlos machen. Denn der Umgang mit Wahrscheinlichkeiten und Risiken für potentielle Krankheiten kann psychisch belastend sein.

Wer also mit solchen unerwünschten Zusatzinformationen konfrontiert wird, soll sich an einen Arzt wenden um die Ergebnisse zu interpretieren, lauten die Empfehlungen von Fachorganisationen.

Fachpersonen als Ansprechpartner

Der neue Gesetzesentwurf versucht dem nun Rechnung zu tragen, bleibt dabei aber schwammig. Wenn es bei Lifestyle-Gentests zum Beispiel um besonders sensible Eigenschaften der Persönlichkeit geht, wie z.B. Charakter, Verhalten oder Intelligenz, muss der Testanbieter Fachpersonen benennen, die weiterhelfen können, falls jemand mit dem Testergebnis überfordert ist. Aber auch hier gilt das nur für Firmen, die explizit ihre Tests in der Schweiz anbieten.

Das neue Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen birgt noch weiteren Zündstoff. So müsste beim Abschluss einer Lebensversicherungen dem Versicherer ein früherer Gentest gezeigt werden. Damit könnten auch vermeintlich harmlose Tests, die jemand mal aus Spass hat machen lassen, plötzlich brisant werden.

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