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Mensch Wo «Alp» draufsteht, muss auch Alp drin sein

Ob «Bio», «Heidi» oder «Naturaplan» – die Label sollen den Konsumenten beim Einkaufen helfen. Neu mischt auch das Bundesamt für Landwirtschaft mit: Es will Produzenten im Berggebiet helfen, ihre Produkte besser zu vermarkten. Doch die Label-Flut ist schon jetzt kaum mehr zu überblicken.

Mit ausführlichen Verordnungen definiert der Bund, welche Kriterien ein Lebensmittel erfüllen muss, damit es als Berg- oder Alpprodukt bezeichnet werden darf. Erfüllt es diese Kriterien, dürfen Produzenten und Verarbeiter Käse, Butter oder Fleisch seit Mitte Jahr mit eigens dafür geschaffenen Logos kennzeichnen. Der Bund erhofft sich von den neuen Herkunftszeichen mehr Transparenz und Orientierung für die Konsumenten.

Strenge Vorgaben

Nun kommen zu den vielen bereits existierenden Labels also noch «Berg- und Alpprodukte» hinzu. Natürlich erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten mit einem Alpprodukt genau das, was sie erwarten: Ein Lebensmittel, das auf einer Schweizer Alp entstanden ist. Oder etwas genauer: Milch, Rahm und Käse müssen im Sömmerungsgebiet hergestellt werden. Ausnahme ist die Verarbeitung von Rohmilch und -rahm zu genussfertigem Rahm und Milch und zur Käsereifung.

Logo für Alpprodukt
Legende: Label für Alpprodukte: Der Bund will Produzenten in Berggebieten unterstützen. Bundesamt für Landwirtschaft

Fleisch und Fleischerzeugnisse sind nur dann ein Alpprodukt, wenn die Tiere im Kalenderjahr ihrer Schlachtung während der ortsüblichen Dauer gesömmert wurden. Als Bergprodukt darf Fleisch bezeichnet werden, wenn das Tier mindestens zwei Drittel seines Lebens im Berggebiet verbracht hat und die Schlachtung höchstens zwei Monate nach dem Verlassen der Alp oder des Berggebiets erfolgt ist. Auch die Fütterungsmethode während der Sömmerung ist klar geregelt – aber umstritten.

Verwirrung statt Klärung?

Konsumentenschützer kritisieren, dass für Bergprodukt-Fleisch nur 70 Prozent des Futters aus dem Sömmerungs- oder Berggebiet stammen muss. Auch bei Detailhändlern stösst die Kreation des Bundesamts für Landwirtschaft nicht auf Begeisterung. Migros und Coop haben mit «Heidi» und «Pro Montagna» bereits eigene Labels, die einen Bezug zur Bergwelt herstellen sollen. Coop sagt, ihre Kriterien seien teilweise sogar strenger als jene des Bundes.

Für Diskussionen sorgt auch der Umstand, dass Milchprodukte aus dem Ausland weiterhin beispielsweise als Alpkäse verkauft werden können, obwohl in der EU weniger strenge Kriterien gelten.

Warnung vor dem Label-Salat

Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband SAV begrüsst zwar die Kennzeichnung mit einem offiziellen Zeichen, warnt aber vor Konkurrenzierung anderer Bezeichnungen und vor einem Label-Salat: «Ein biologisch hergestellter Alpkäse aus dem Diemtigtal beispielsweise, könnte mit acht verschiedenen Labels ausgelobt werden», schreibt der SAV in seiner Stellungnahme. Fraglich, ob das für Konsumenten und Konsumentinnen wirklich hilfreich ist.

Und weil mit dem Begriff «Alpen» ein geografisches Gebiet bezeichnet wird und nicht ein Sömmerungsgebiet für Rindviecher, wird in Zukunft weiterhin Alpenmilch-Schokolade in den Regalen liegen, deren Milch auch aus dem Tal kommen kann. Alpmilch-Schokolade hingegen darf sie dann nicht heissen.

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