Zum Inhalt springen
Kanadas Gesundheitsminister Tony Clement steht bei einer Pressekonferenz im April 2008 in Ottawa vor einer Packung mit Plastikflaschen.
Legende: Umstrittene Produkte: Im April 2008 verkündete Kanadas Gesundheitsminister Tony Clement in Ottawa ein Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen. Reuters

Natur & Tiere Bisphenol A: Strengerer Grenzwert empfohlen

Es steckt in Plastikflaschen oder Kassenbons, die wir ständig anfassen: Bisphenol A. Seit langem streiten Forscher, wie schädlich die Chemikalie ist. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit hat nun einen wegweisenden Entscheid getroffen: Der empfohlene Grenzwert wurde deutlich verschärft.

Bisphenol A

Box aufklappen Box zuklappen

Aus Kunststoffen mit Bisphenol A werden Gegenstände mit Kontakt zu Lebensmitteln und Getränken hergestellt. Der Stoff steht im Verdacht, Erkrankungen des Hormonsystems sowie des Herzkreislauf- und Nervensystems auszulösen. Andere Wirkungen werden bislang nur vermutet. In Babyflaschen ist die Substanz in der EU verboten.

Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) setzte den Wert des Stoffes, der auch in Beschichtungen von Kassenbons und Plastikgeschirr steckt, in einer Gefahrenbewertung von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf 4 herunter. Grund für den Richtungswechsel ist, dass bei der letzten Bewertung 2006 weniger Daten zur Verfügung standen als heute.

Bisphenol A ist laut Einschätzung der Behörde aufgrund jüngerer Studien schädlich für Leber und Niere. Die Konzentration müsse dafür aber um mehr als das Hundertfache über der neuen Obergrenze liegen.

Die Efsa will diesen Grenzwert nach eigenen Angaben in zwei bis drei Jahren nochmals überprüfen, wenn die Ergebnisse einer Langzeitstudie mit Ratten vorliegen.

Medizinische Studien in Analyse einbezogen

Studien, die Bisphenol A als Ursache für andere gesundheitliche Probleme nennen, sind laut Efsa weniger aussagekräftig. Folgen für die Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf-, Nerven- und das Immunsystem «werden derzeit nicht als wahrscheinlich erachtet», könnten aber nicht ausgeschlossen werden. Das gelte auch für Krebs.

Die Efsa liefert für die EU-Kommission und -Länder Risikobewertungen, erlässt aber selbst keine Verbote oder Regelungen. Das ist Sache der Kommission beziehungsweise der jeweiligen Nationen.

Meistgelesene Artikel