Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) setzte den Wert des Stoffes, der auch in Beschichtungen von Kassenbons und Plastikgeschirr steckt, in einer Gefahrenbewertung von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf 4 herunter. Grund für den Richtungswechsel ist, dass bei der letzten Bewertung 2006 weniger Daten zur Verfügung standen als heute.
Bisphenol A ist laut Einschätzung der Behörde aufgrund jüngerer Studien schädlich für Leber und Niere. Die Konzentration müsse dafür aber um mehr als das Hundertfache über der neuen Obergrenze liegen.
Die Efsa will diesen Grenzwert nach eigenen Angaben in zwei bis drei Jahren nochmals überprüfen, wenn die Ergebnisse einer Langzeitstudie mit Ratten vorliegen.
Medizinische Studien in Analyse einbezogen
Studien, die Bisphenol A als Ursache für andere gesundheitliche Probleme nennen, sind laut Efsa weniger aussagekräftig. Folgen für die Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf-, Nerven- und das Immunsystem «werden derzeit nicht als wahrscheinlich erachtet», könnten aber nicht ausgeschlossen werden. Das gelte auch für Krebs.
Die Efsa liefert für die EU-Kommission und -Länder Risikobewertungen, erlässt aber selbst keine Verbote oder Regelungen. Das ist Sache der Kommission beziehungsweise der jeweiligen Nationen.