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Tipps für Hobbygärtner Neophyten: Diese sechs Pflanzen müssen raus – oder eben nicht

Neophyten sind seit rund 500 Jahren Teil unserer Gärten. Die meisten der eingeschleppten Arten sind harmlos – einige aber verdrängen heimische Pflanzen und schaden dem Ökosystem. Drei Problemfälle und drei unbedenkliche Exoten.

Samstagmorgen. Gartenschere in der Hand: Der Kirschlorbeer an der Grundstücksgrenze ist schon wieder unglaublich dicht, nebenan schwärmt die Nachbarin vom Sommerflieder voller Schmetterlinge. Beide wirken harmlos – sind es aber nicht zwangsläufig.

Beide sind nämlich Neophyten: Pflanzen, die in den letzten 500 Jahren in die Schweiz gebracht wurden. Von rund 730 solcher Arten gelten laut Bafu nur 89 als invasiv – sie verdrängen einheimische Pflanzen und schaden Ökosystemen. Diese wenigen haben es aber in sich. Wer so eine Pflanze im Garten hat, muss sie meist nicht sofort entfernen – wichtig ist aber, ihre Ausbreitung zu verhindern.

Die «Neophyten Black List»

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Erfasst sind die invasiven Pflanzen in der «Liste der invasiven gebietsfremden Arten» (2022), die die frühere Schwarze Liste abgelöst hat.

Seit 2008 regelt die Freisetzungsverordnung (FrSV) den Umgang mit gebietsfremden Organismen, 2024 wurde sie verschärft. Wer mit Arten der Schwarzen Liste handelt, sie anpflanzt oder verbreitet, macht sich strafbar – Gartencenter und Baumschulen dürfen sie gar nicht mehr verkaufen. Die Watch List hingegen dient nur der Beobachtung: Diese Arten dürfen weiterhin gehandelt werden, sollen aber im Auge behalten werden, weil sie sich zu Problempflanzen entwickeln könnten.

Ein Streifzug durch sechs Beispiele: drei Problemfälle, drei Entwarnungen.

Die Problemfälle:

  • Kirschlorbeer: Der blickdichte Heckenklassiker dringt zunehmend in Wälder ein und sorgt mit seiner grossen Schattentoleranz dafür, dass der Waldboden ganzjährig verdunkelt wird. So verhindert er die Ausbreitung heimischer Bäume. Ausserdem sind die Beeren und Blätter des Kirschlorbeer für Igel und Rehe giftig. Der Verkauf und das Verschenken dieser invasiven Art ist deshalb schweizweit verboten.
Garten mit grüner Hecke und Holzzaun vor einem kleinen Haus.
Legende: Kirschlorbeer: Kam schon im 16. Jahrhundert aus Südosteuropa und Kleinasien als Zierpflanze zu uns. IMAGO/McPHOTO

Tipp: Regelmässig zurückschneiden, bevor Vögel die Beeren verbreiten. Besser noch: weg damit.

  • Sommerflieder: Er lockt Falter mit seinem Nektarduft an, die dort ihre Eier ablegen. Allerdings können die schlüpfenden Raupen die Blätter nicht fressen und verhungern. Der violette Zauselkopf trägt so zum Rückgang einheimischer Schmetterlingspopulationen bei.
Bahngleis neben blühenden lila Sträuchern.
Legende: Sommerflieder: Reiste 1869 mit dem französischen Missionar Armand David aus China nach Europa. IMAGO/Gottfried Czepluch

Tipp: nach der Blüte, vor der Samenreife zurückschneiden.

  • Drüsiges Springkraut: Gesetzlich verboten – aus gutem Grund. Berührt man eine reife Kapsel, schiesst sie ihre Samen meterweit über die Gartengrenze hinaus und breitet sich auf Kosten einheimischer Arten aus. Fies: Der Schaden bleibt, auch wenn die Pflanze längst weg ist. Sie verändert die Bodenpilze, auf die einheimische Pflanzen für ihre Nährstoffversorgung angewiesen sind. Deshalb tun sich diese am selben Standort noch lange schwer, wieder Fuss zu fassen.
Nahaufnahme von rosa Blüten und grünem Laub im Freien.
Legende: Drüsiges Springkraut: Wurde im 19. Jahrhundert aus dem Himalaya als exotische Zierpflanze eingeführt. IMAGO/Gottfried Czepluch

Tipp: vor der Blüte ausreissen, über Kehricht entsorgen.

Hilfreiche Tipps und Fakten für den Garten

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  • Grünschnitt gehört nie in den Wald oder an Waldränder: Die illegale Entsorgung von Gartenabfällen gilt als eine der häufigsten Ursachen, warum sich Gartenpflanzen wie Kirschlorbeer überhaupt erst in Wäldern ausbreiten.
  • Info Flora empfiehlt beim Neukauf einheimische Alternativen: Liguster oder Stechpalme statt Kirschlorbeer als Heckenpflanze zum Beispiel. Oder Wasserdost statt Sommerflieder als Schmetterlings-Nahrungspflanze.
  • Manche invasive Neophyten sind hartnäckiger, als man denkt: Beim Riesenbärenklau beispielsweise bleiben Samen bis zu sieben Jahre im Boden keimfähig – eine einmalige Bekämpfung reicht also eher selten, es braucht mehrjährige Kontrollen.

Die unbedenklichen Exoten:

  • Ginkgo: Der Ginkgo gilt als «lebendes Fossil», dessen Art sich seit rund 200 Millionen Jahren kaum verändert hat. Seine Blätter enthalten Bitterstoffe, die für die meisten Insekten giftig oder ungeniessbar sind, weshalb er kaum von Schädlingen befallen wird. Und: Er ist hitzeresistent und wird deshalb zunehmend als Klimabaum gepflanzt, etwa von Grün Stadt Zürich.
Nahaufnahme von grünen Ginkgoblättern an einem Ast.
Legende: Ginkgo: Gehört zu den ältesten noch existierenden Baumarten der Welt. IMAGO/imagebroker

Tipp: Beim Kauf aufs Geschlecht achten. Die Samen weiblicher Bäume riechen beim Zerfallen streng nach ranziger Buttersäure.

  • Dahlie: Bevor sie in europäischen Gärten landete, war die Dahlie in Mexiko als Gemüse bekannt – die Azteken assen ihre Knollen. Erst hier wurde daraus eine Zierpflanze mit inzwischen über 20’000 Sorten. Ausbreiten kann sie sich trotzdem nicht selbstständig: Ihre Knollen überstehen keinen Winter draussen.
Bunter Blumengarten mit rosa und gelben Blüten.
Legende: Dahlie: Ihr Name geht auf den Botaniker Anders Dahl zurück, der die Pflanze allerdings nie zu Gesicht bekam. Er starb, bevor sie 1789 zum ersten Mal in Europa blühte. IMAGO/Zoonar

Tipp: nach dem ersten Frost ausgraben, kühl und trocken lagern. Im Frühling treiben sie zuverlässig wieder aus.

  • Lavendel: Der mediterrane Einwanderer zeigt bei uns keine invasiven Tendenzen: trocken- und hitzeverträglich, ungiftig, bienenfreundlich.
Hummel auf einem Lavendelzweig.
Legende: Lavendel: Übersteht Trockenperioden besser als viele klassische Gartenpflanzen – und dürfte in Zeiten immer trockener werdender Schweizer Sommer noch beliebter werden. IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Tipp: nach der Blüte zurückschneiden, aber nie bis ins alte, verholzte Holz. Sonst treibt die Pflanze dort nicht mehr aus.

Weiterführende Infos

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Mit der InvasivApp von Info Flora lassen sich Funde invasiver Neophyten direkt melden und Bekämpfungsmassnahmen dokumentieren.

Für das Einjährige Berufkraut (Ambrosia) besteht als einzige Art schweizweit eine gesetzliche Bekämpfungspflicht – ein Fund muss der kantonalen Fachstelle gemeldet werden.

Radio SRF 1, Echo der Zeit, 7.7.2026, 18:00 Uhr

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