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GPK will weiterhin Akteneinsicht in heiklen Fällen

Die Rüge des Bundesstrafgerichts an die Adresse der Bundesanwaltschaft, weil diese der Geschäftsprüfungskommission GPK Akten weitergegeben hatte, tönte relativ harmlos. Es handle sich um einen Einzelfall, Massnahmen seien keine erforderlich, heisst es im Entscheid des Bundesstrafgerichtes. Doch der Entscheid geht weit über den Einzelfall hinaus.

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