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Polizei missachtete im Fall Seebach Unschuldsvermutung
Im Fall der mutmasslichen Vergewaltigung einer 13-Jährigen in Zürich-Seebach hat ein Ermittler der Zürcher Stadt-Polizei eingeräumt, er habe bei der Medienkonferenz 2006 einen Fehler gemacht. Anstatt von mutmasslichen Tätern sprach er damals von Tätern.
War das nur ein bedauerliches Versehen oder gar ein gravierender Fehler?
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