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«Gilt die Kündigung, auch wenn sie nicht eingeschrieben kommt?»
Ein Angestellter findet ein Couvert in seinem Briefkasten. Absender ist sein Arbeitgeber. Im Couvert ist die Kündigung. Pikant: Der Brief wurde zwar eingeschrieben aufgegeben, aber erst zwei Wochen später mit normaler Post zugestellt. «Ich habe den Empfang nicht mit meiner Unterschrift bestätigt», schreibt der Empfänger dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 und möchte wissen, ob die Kündigung so überhaupt gültig sei.
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