Teure Rückerstattung von fehlerhaften Zollgebühren
Ein Hörer bestellte eine hierzulande nicht erhältliche LED-Lampe in Deutschland. Weil der Händler den Warenwert viel zu hoch deklarierte, musste der Hörer fälschlicherweise Zollgebühren inklusive Mehrwertsteuer berappen. Für die Rückerstattung will die Post aber 40 Franken – doppelt so viel wie die Zollgebühren selbst. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungsgebühren nicht der Versender, sondern der Empfänger bezahlen muss.
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