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01.05.2025, 10:03 Uhr, Radio SRF 1 Geistige Beeinträchtigung – und trotzdem wählen und abstimmen?

In einzelnen Kantonen dürfen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung abstimmen. Auf Bundesebene nicht. Doch dies soll sich nun ändern.

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Wer den Schweizer Pass hat und über 18 Jahr alt ist, darf abstimmen und wählen. Dies gilt nicht für Menschen, welche auf Grund einer geistigen Beeinträchtigung unter einer umfassenden Beistandschaft stehen. Sie werden von einem Beistand vertreten und sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dies betrifft in der Schweiz rund 16'000 Personen.

Motion fordert politische Rechte

Die Regelung führt dazu, dass die Meinung der betroffenen Menschen mit Beeinträchtigungen nicht zählt. Dies widerspricht der UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz ratifiziert hat.

In Genf und Appenzell-Innerrhoden dürfen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bereits wählen und abstimmen. In den Kantonen Zürich, Zug, Neuenburg und Solothurn sind ähnliche Vorstösse am Laufen. Eine Motion vom Berner EVP-Nationalrat Marc Jost, fordert auf Bundesebene umfassende politische Rechte für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.

Missbrauchspotential?

Von bürgerlicher Seite wird das Stimm- und Wahlrecht für Personen mit geistiger Beeinträchtigung abgelehnt. Es bestehe ein Missbrauchspotential, weil Beistände die Wahlrechte ihrer Schützlinge übernehmen könnten. Zudem sei es nicht vertretbar, dass nicht mündige und nicht handlungsfähige Personen in ein politisches Amt gewählt werden könnten.

Sollen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung auf Bundesebene abstimmen und wählen dürfen oder nicht? Darüber diskutieren im Forum:

· Marc Jost, EVP-Nationalrat BE
· Jan Habeggger, Stv. Geschäftsführer insieme
· Dominic Frei, Co-Präsident Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen (telefonisch zugeschaltet)

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