Die Initiative der Mitte-Partei, welche am 9. Juni 2024 zur Abstimmung kommt, verpflichtet den Bund, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen: Er muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenkassen und den Erbringern von medizinischen Leistungen dafür sorgen, dass die Kosten nicht viel stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne und die Gesamtwirtschaft wachsen.
Beträgt das Kostenwachstum zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als 20 Prozent des Wachstums der Löhne und haben die Tarifpartner bis zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen ergriffen, müssen Bund und Kantone kostendämpfende Massnahmen beschliessen.
Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse und der Massnahmen, mit denen Bund und Kantone die Kosten dämpfen sollen, muss das Parlament im Gesetz regeln.
Pro: Damit sich endlich etwas ändert, brauche es den Druck einer Volksinitiative, sagt Die Mitte. Mit einem entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung, müssten alle Akteure im Gesundheitswesen die Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen und gemeinsam Lösungen suchen.
Contra: Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative kritisieren die Koppelung der bezahlten Leistungen der Grundversicherung an die Lohnentwicklung und die Wirtschaftsleistung. Der vorgesehene, starre Mechanismus führe zu einem Abbau der Grundversorgung und zu einer Zweiklassenmedizin. Zudem bestehe u.a. die Gefahr einer «Rationierung» von Behandlungen.
Parlament und Bundesrat lehnen die Initiative ab, haben aber einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeitet. Dieser sieht im Kern die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor.
Gäste im «Forum»
Ist die Kostenbremse-Initiative nützlich oder schädlich? Was bringt der Gegenvorschlag? Und welche konkreten Massnahmen braucht es für eine nachhaltige Stabilisierung der Gesundheitskosten? Darüber debattieren im «Forum»:
* Yvonne Bürgin, Vizepräsidentin Die Mitte Schweiz / Nationalrätin (ZH)
* Thomas Steffen, Präsident Public Health Schweiz
Beträgt das Kostenwachstum zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als 20 Prozent des Wachstums der Löhne und haben die Tarifpartner bis zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen ergriffen, müssen Bund und Kantone kostendämpfende Massnahmen beschliessen.
Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse und der Massnahmen, mit denen Bund und Kantone die Kosten dämpfen sollen, muss das Parlament im Gesetz regeln.
Pro: Damit sich endlich etwas ändert, brauche es den Druck einer Volksinitiative, sagt Die Mitte. Mit einem entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung, müssten alle Akteure im Gesundheitswesen die Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen und gemeinsam Lösungen suchen.
Contra: Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative kritisieren die Koppelung der bezahlten Leistungen der Grundversicherung an die Lohnentwicklung und die Wirtschaftsleistung. Der vorgesehene, starre Mechanismus führe zu einem Abbau der Grundversorgung und zu einer Zweiklassenmedizin. Zudem bestehe u.a. die Gefahr einer «Rationierung» von Behandlungen.
Parlament und Bundesrat lehnen die Initiative ab, haben aber einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeitet. Dieser sieht im Kern die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor.
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Ist die Kostenbremse-Initiative nützlich oder schädlich? Was bringt der Gegenvorschlag? Und welche konkreten Massnahmen braucht es für eine nachhaltige Stabilisierung der Gesundheitskosten? Darüber debattieren im «Forum»:
* Yvonne Bürgin, Vizepräsidentin Die Mitte Schweiz / Nationalrätin (ZH)
* Thomas Steffen, Präsident Public Health Schweiz