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Kampf gegen Prämienexplosion Kostenbremse-Initiative: nützlich oder schädlich?

Die Krankenkassenprämien sollen nicht stärker steigen als die Gesamtwirtschaft und die Durchschnittslöhne. Andernfalls müssen Bund und Kantone kostendämpfende Massnahmen beschliessen. Was halten Sie davon? Diskutieren Sie mit!

In den letzten zehn Jahren sind die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung um etwa 31 Prozent gewachsen. Die Löhne sind im gleichen Zeitraum nur um rund 6 Prozent gestiegen. Die Krankenkassenprämien werden für immer mehr Menschen zur Belastung.

Am 9. Juni 2024 kommt u.a. die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» zur Abstimmung. Mit der «Kostenbremse-Initiative» will die Mitte-Partei das Wachstum der Gesundheitskosten bekämpfen. Bei einer Annahme, müssten Bundesrat, Parlament und Kantone eingreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen.

Was verlangt die Initiative?

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Die Initiative verpflichtet den Bund, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen: Er muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenkassen und den Erbringern von medizinischen Leistungen dafür sorgen, dass die Kosten nicht viel stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne und die Gesamtwirtschaft wachsen.

Beträgt das Kostenwachstum zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als 20 Prozent des Wachstums der Löhne und haben die Tarifpartner bis zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen ergriffen, müssen Bund und Kantone kostendämpfende Massnahmen beschliessen. Die Massnahmen müssen im folgenden Jahr wirken. Wie stark die Kosten längerfristig steigen dürfen, muss das Parlament im Gesetz festlegen.

Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse und der Massnahmen, mit denen Bund und Kantone die Kosten dämpfen sollen, wird im Initiativtext nicht näher ausgeführt. Das Parlament muss dies im Gesetz regeln.

Details zur Initiative

Nützlich?

Das Hauptargument der Initiantinnen und Initianten der Kostenbremse-Initiative sind die seit Jahren steigenden Krankenkassenprämien. Die Bekämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen sei der einzige Weg, um die steigenden Prämien nachhaltig zu senken.

Damit sich endlich etwas ändert, brauche es den Druck einer Volksinitiative. Mit einem entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung, müssten alle Akteure (Bund, Kantone, Krankenkassen, Pharmaindustrie, Spitäler etc.) die Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen und gemeinsam Lösungen suchen.

Welche Massnahmen genau die Kosten senken sollen, lässt die Initiative offen. Diese muss das Parlament im Gesetz regeln.

Möglichkeiten Kosten zu sparen gibt es viele. Ein grosses Sparpotential sieht die Mitte-Partei bei den Medikamenten, die in der Schweiz teilweise das Fünffache kosten wie im Ausland. Zudem werden zahlreiche Eingriffe immer noch stationär im Spital vorgenommen, statt ambulant. Das Sparpotenzial liege bei insgesamt 6 Milliarden Franken – ohne Qualitätseinbussen für Betroffene.

Für die Initiative ausgesprochen haben sich die Mitte-Partei, die EVP und der Krankenkassenverband Santésuisse. Alle anderen Parteien, sowie die meisten Akteure im Gesundheitswesen, sind gegen die Initiative.

Schädlich?

Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative kritisieren die Koppelung der bezahlten Leistungen der Grundversicherung an die Lohnentwicklung und die Wirtschaftsleistung. Der vorgesehene Mechanismus führe zu einem Abbau der Grundversorgung und zu einer Zweiklassenmedizin. Zudem bestehe die Gefahr einer «Rationierung» von Behandlungen.

Parlament und Bundesrat anerkennen die Wichtigkeit der Kostendämpfung, lehnen die Initiative aber ab. Sie haben einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeitet, welcher am 29. September 2023 im Parlament angenommen wurde. Dieser sieht im Kern die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor.

Indirekter Gegenvorschlag

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Die Grundidee besteht in der Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Damit soll das Kostenwachstum in der OKP auf ein effizientes Mass beschränkt werden. Diese Ziele stärken die Transparenz über die Kostenentwicklung, die mit Blick auf Faktoren wie die demografische Entwicklung, die Entwicklung von Löhnen und Preisen, den medizinischen Fortschritt sowie das vorhandene Effizienzpotenzial als gerechtfertigt erscheint. Die Kosten- und Qualitätsziele werden nach vorgängiger Anhörung der Versicherer, der Versicherten, der Kantone und der Leistungserbringer jeweils für vier Jahre vom Bundesrat festgelegt.

Auch die Kantone können eigene Kosten- und Qualitätsziele festlegen, wobei sie die Vorgaben des Bundesrates berücksichtigen und die Versicherer, Versicherten und Leistungserbringer vorgängig anhören.

Eine Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring überwacht die Entwicklung der Kosten und gibt zuhanden des Bundes und der Tarifpartner Empfehlungen zu geeigneten Massnahmen ab.

Details zum Gegenvorschlag

Bei einer Ablehnung der Initiative würde der indirekte Gegenvorschlag in Kraft treten, sofern kein Referendum zustande kommt. Dieser sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sagt Yvonne Bürgin, Vizepräsidentin der Mitte-Partei. Jedoch seien die vorgeschlagenen Massnahmen zu wenig konkret, eine Stabilisierung der Gesundheitskosten sei nicht garantiert. Nur eine Verfassungsänderung erhöhe den Druck auf die verschiedenen Akteure, um kostensenkende Massnahmen umzusetzen.

Ist die Kostenbremse-Initiative nützlich oder schädlich? Diskutieren Sie mit in der Kommentarspalte.

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