
Inhalt
Das Ergebnis eines langen Prozesses
Ein Brief an die Gemeinde - und draussen ist man. Dass es zivilrechtlich so einfach ist, aus den Landeskirchen und aus einer jüdischen Gemeinde auszutreten, ist ein Ergebnis der Aufklärung und steht erst seit 1874 in der Bundesverfassung. Sakramententheologisch gilt zwar noch immer «Einmal katholisch, immer katholisch», aber das Zivilrecht steht in der freiheitlichen Demokratie über dem religiösen Recht.
Erkundigungen bei Adrian Loretan, Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Luzern, und bei Moshe Baumel, Rabbiner der Israelitischen Gemeinde Basel.
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