Private Datensammler haben weniger gesetzliche Schranken als behördliche. Transparenz und faire Information seien das A und O im Datensammelbetrieb von Unternehmen.
Die Anbieter von Dienstleistungen übers Internet müssten die Kundinnen und Kunden vollumfänglich informieren, wofür sie ihre Daten zur Verfügung stellten, sagt Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Oeffentlichkeitsbeauftragter.
Die Anbieter von Dienstleistungen übers Internet müssten die Kundinnen und Kunden vollumfänglich informieren, wofür sie ihre Daten zur Verfügung stellten, sagt Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Oeffentlichkeitsbeauftragter.