Kein Leitmodell mehr, dafür mehr Freiheit und mehr Gleichberechtigung. Keine kirchlichen Normen, dafür viel Freestyle-Religiosität. Wo früher die Wissenschaft und der Bundesrat «Recht» schufen, kommen die Vorstösse heute vor allem aus dem Parlament.
So bunt, wie dessen Zusammensetzung, so vielfältig sind die Anliegen an ein Zivilgesetz: Sind diese Anliegen in einem Zivilgesetz noch unterzubringen?
«Ja, aber...» – meint David Rüetschi, Leiter Zivilrecht im Bundesamt für Justiz.
So bunt, wie dessen Zusammensetzung, so vielfältig sind die Anliegen an ein Zivilgesetz: Sind diese Anliegen in einem Zivilgesetz noch unterzubringen?
«Ja, aber...» – meint David Rüetschi, Leiter Zivilrecht im Bundesamt für Justiz.