Vor etwa einem Jahr hat ein neunjähriges Mädchen den Wunsch geäussert, im Berliner Staats- und Domchor - einem traditionsreichen Knabenchor – singen zu wollen. Sie durfte vorsingen, wurde aber abgelehnt. Die Begründung: ihre Stimmfarbe passe nicht in den Klang des Chores. Ihre Mutter ist Anwältin und entschied den Chor zu verklagen. Dass Mädchen keinen Zugang zu prestigeträchtigen Ausbildungsinstitutionen wie Knabenchören bekommen - darin sah sie einen Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz.
Im August entschied das Gericht: wen ein Chor aufnimmt, läuft unter dem Grundrecht der Kunstfreiheit. Mit dem Urteil war die Debatte entfacht: Verteidiger der Tradition trafen auf jene, die finden, dass subventionierte Knabenchöre im Jahr 2019 nicht mehr auf der Grundlage des Geschlechts selektieren dürfen.
Kontext knüpft an die Debatte an, holt sie in die Schweiz und fragt: Sind Knabenchöre Ausbildungsstätten oder künstlerische Klangkörper? Klingen Mädchenstimmen wirklich anders als Knabenstimmen? Wer hat Zugang zu welchem Repertoire? Und warum eigentlich werden Knabenchöre so derartig überhöht und Mädchenchöre so wenig beachtet?
Im August entschied das Gericht: wen ein Chor aufnimmt, läuft unter dem Grundrecht der Kunstfreiheit. Mit dem Urteil war die Debatte entfacht: Verteidiger der Tradition trafen auf jene, die finden, dass subventionierte Knabenchöre im Jahr 2019 nicht mehr auf der Grundlage des Geschlechts selektieren dürfen.
Kontext knüpft an die Debatte an, holt sie in die Schweiz und fragt: Sind Knabenchöre Ausbildungsstätten oder künstlerische Klangkörper? Klingen Mädchenstimmen wirklich anders als Knabenstimmen? Wer hat Zugang zu welchem Repertoire? Und warum eigentlich werden Knabenchöre so derartig überhöht und Mädchenchöre so wenig beachtet?