Amtsstellen dürfen nicht wahllos Daten über die Bürgerinnen und Bürger sammeln. Welche Daten sie sammeln und wofür sie sie verwenden dürfen, ist gesetzlich geregelt. Kontrollinstanzen sind die Justiz, insbesondere die Verwaltungsgerichte, und der Eidgenössische Datenschutz- und Oeffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger.
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Was Behörden dürfen
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