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Arbeitszeugnis: Gratwanderung zwischen «wahr» und « wohlwollend»

Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein, klar und wohlwollend formuliert. Je nach Situation müssen diese Kriterien gegeneinander abgewogen werden.Wichtiges darf nicht verschwiegen werden.

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Hat eine Mitarbeitende am Arbeitsplatz eine Straftat begangen, dann darf dies nicht verschwiegen werden. Allerdings muss ein Arbeitszeugnis auch wohlwollend verfasst werden. Das heisst, die Beurteilung muss die gesamte Zeit der Anstellung wiedergeben, und nicht eine einmalige Krise hervorheben.

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