Um sicherzustellen, dass bei fehlender Urteilsfähigkeit dennoch Ihr Wille berücksichtigt und durchgesetzt wird, sollten Sie schriftlich festhalten, was Ihnen wichtig ist.
Schreiben Sie einen Vorsorgeauftrag!
* Jeder und jede sollte einen Vorsorgeauftrag verfassen. Er legt fest, wer für Sie in welchen Angelegenheiten entscheiden kann, wenn Sie dazu nicht mehr imstande sind.
* Haben Sie die Diagnose Demenz erhalten, sollten Sie den Vorsorgeauftrag so bald wie möglich erstellen. Denn zu Beginn einer Demenz sind die Betroffenen durchaus noch urteilsfähig. Und das ist die Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vorsorgeauftrages.
* Lassen Sie zur Sicherheit ein ärztliches Zeugnis ausstellen, das bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens urteilsfähig waren. So verhindern Sie späteren Ärger.
Denken Sie auch an die Patientenverfügung!
* In diesem Dokument hält man fest, welche Behandlungen man wünscht und welche nicht, zum Beispiel lebensverlängernde Massnahmen. Ausserdem schreiben Sie dort, wie Ihre Pflege und Betreuung aussehen soll.
* Mit diesem Dokument wird sichergestellt, dass nicht gegen Ihren Willen passiert. Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen, die keine schwierigen Entscheidungen für Sie treffen müssen.
Übergeben Sie die Bankgeschäfte in gute Hände!
* Gut möglich, dass man in einem früheren Stadium der Demenz noch urteilsfähig ist, und doch wachsen die Geldangelegenheiten langsam über den Kopf.
* Finden Sie deshalb baldmöglichst eine Vertrauensperson und erteilen Sie ihr eine Bankvollmacht. So kann sie Ihre Zahlungen erledigen.
Prüfen Sie finanzielle Ansprüche!
* Bei Demenz steht Ihnen unter Umständen finanzielle Unterstützung zu. Zum Beispiel Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung. Klären Sie das bei Ihrer AHV-Stelle ab.
* Falls Sie noch nicht pensioniert sind, haben Sie Anspruch auf eine IV-Rente.
* Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre von Alzheimer Schweiz (siehe unten).
Besprechen Sie auch weitere wichtige Themen:
* Früher oder später wird das Autofahren nicht mehr möglich sein. Besprechen Sie, wie Sie das regeln wollen. Ideal ist, wenn der oder die Betroffene das Billett freiwillig abgeben nach der Diagnose.
* Passen Sie Haus oder Wohnung so an, dass sich die Betroffenen gut orientieren können.
* Weitere wichtige Punkte finden Sie in der Broschüre von Alzheimer Schweiz (siehe unten.)
Hilfe:
* SRF 1 «Ratgeber»: Informationen und Mustervorlagen zum Vorsorgeauftrag <https://www.srf.ch/audio/ratgeber/jeder-sollte-einen-vorsorgeauftrag-haben?id=11422386>
* SRF «Kassensturz»: Informationen zur Patientenverfügung <https://www.srf.ch/news/schweiz/unnuetze-patientenverfuegungen-im-alltag-taugen-patientenverfuegungen-oft-nichts>
* FMH: Informationen und Mustervorlagen zur Patientenverfügung <https://www.fmh.ch/dienstleistungen/recht/patientenverfuegung.cfm>
* Kontakt Alzheimer Schweiz – für Menschen mit Demenz <https://www.alzheimer-schweiz.ch/de/startseite?gclid=EAIaIQobChMIzoHPkc2K-wIVGr53Ch2ElwCNEAAYASAAEgIBq_D_BwE>
* Alzheimer Schweiz: Broschüre «Nach der Demenz-Diagnose» <https://www.alzheimer-schweiz.ch/fileadmin/dam/Alzheimer_Schweiz/Dokumente/Publikationen-Produkte/174_D_Nach-der-Diagnose.pdf>
* Anlaufstelle für finanzielle und rechtliche Beratung: Pro Senectute <https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/beratung.html>
* Anlaufstelle bei Problemen mit der Krankenkasse: Ombudsstelle om-kv.ch <https://www.om-kv.ch/>
Schreiben Sie einen Vorsorgeauftrag!
* Jeder und jede sollte einen Vorsorgeauftrag verfassen. Er legt fest, wer für Sie in welchen Angelegenheiten entscheiden kann, wenn Sie dazu nicht mehr imstande sind.
* Haben Sie die Diagnose Demenz erhalten, sollten Sie den Vorsorgeauftrag so bald wie möglich erstellen. Denn zu Beginn einer Demenz sind die Betroffenen durchaus noch urteilsfähig. Und das ist die Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vorsorgeauftrages.
* Lassen Sie zur Sicherheit ein ärztliches Zeugnis ausstellen, das bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens urteilsfähig waren. So verhindern Sie späteren Ärger.
Denken Sie auch an die Patientenverfügung!
* In diesem Dokument hält man fest, welche Behandlungen man wünscht und welche nicht, zum Beispiel lebensverlängernde Massnahmen. Ausserdem schreiben Sie dort, wie Ihre Pflege und Betreuung aussehen soll.
* Mit diesem Dokument wird sichergestellt, dass nicht gegen Ihren Willen passiert. Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen, die keine schwierigen Entscheidungen für Sie treffen müssen.
Übergeben Sie die Bankgeschäfte in gute Hände!
* Gut möglich, dass man in einem früheren Stadium der Demenz noch urteilsfähig ist, und doch wachsen die Geldangelegenheiten langsam über den Kopf.
* Finden Sie deshalb baldmöglichst eine Vertrauensperson und erteilen Sie ihr eine Bankvollmacht. So kann sie Ihre Zahlungen erledigen.
Prüfen Sie finanzielle Ansprüche!
* Bei Demenz steht Ihnen unter Umständen finanzielle Unterstützung zu. Zum Beispiel Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung. Klären Sie das bei Ihrer AHV-Stelle ab.
* Falls Sie noch nicht pensioniert sind, haben Sie Anspruch auf eine IV-Rente.
* Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre von Alzheimer Schweiz (siehe unten).
Besprechen Sie auch weitere wichtige Themen:
* Früher oder später wird das Autofahren nicht mehr möglich sein. Besprechen Sie, wie Sie das regeln wollen. Ideal ist, wenn der oder die Betroffene das Billett freiwillig abgeben nach der Diagnose.
* Passen Sie Haus oder Wohnung so an, dass sich die Betroffenen gut orientieren können.
* Weitere wichtige Punkte finden Sie in der Broschüre von Alzheimer Schweiz (siehe unten.)
Hilfe:
* SRF 1 «Ratgeber»: Informationen und Mustervorlagen zum Vorsorgeauftrag <https://www.srf.ch/audio/ratgeber/jeder-sollte-einen-vorsorgeauftrag-haben?id=11422386>
* SRF «Kassensturz»: Informationen zur Patientenverfügung <https://www.srf.ch/news/schweiz/unnuetze-patientenverfuegungen-im-alltag-taugen-patientenverfuegungen-oft-nichts>
* FMH: Informationen und Mustervorlagen zur Patientenverfügung <https://www.fmh.ch/dienstleistungen/recht/patientenverfuegung.cfm>
* Kontakt Alzheimer Schweiz – für Menschen mit Demenz <https://www.alzheimer-schweiz.ch/de/startseite?gclid=EAIaIQobChMIzoHPkc2K-wIVGr53Ch2ElwCNEAAYASAAEgIBq_D_BwE>
* Alzheimer Schweiz: Broschüre «Nach der Demenz-Diagnose» <https://www.alzheimer-schweiz.ch/fileadmin/dam/Alzheimer_Schweiz/Dokumente/Publikationen-Produkte/174_D_Nach-der-Diagnose.pdf>
* Anlaufstelle für finanzielle und rechtliche Beratung: Pro Senectute <https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/beratung.html>
* Anlaufstelle bei Problemen mit der Krankenkasse: Ombudsstelle om-kv.ch <https://www.om-kv.ch/>