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Flugreise: Handgepäck- und was nicht?

Noch immer gilt die 100ml-Regel für Flüssigkeiten. Flüssige Kosmetika, Augentropfen, Deo, Zahnpasta, aber auch Cremen und Gels sind nur in Behältern von maximal 100 ml erlaubt. Sie gehören in einen wiederverschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel.

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Flüssige Medikamente und Babynahrung darf man auch in grösseren Mengen im Handgepäck mitnehmen. Messer und Scheren mit einer Klinge von mehr als sechs Zentimetern sind nur im aufgegebenen Koffer erlaubt.


Akku ins Handgepäck

Akkus, Batterien und Powerbanks müssen im Handgepäck verstaut werden. Heikle Fracht wie Munition, medizinische Sauerstoffflaschen, Lawinenrettungsrucksäcke, Schwimmwesten oder kleine Gastkartuschen können nur mit vorheriger Anmeldung bei der Fluggesellschaft transportiert werden.

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