* Kinder ab 12 Jahren dürfen grundsätzlich selber entscheiden, ob Eltern ihr Bild veröffentlichen dürfen oder nicht.
* Bei Kindern unter 12 Jahren dürfen Eltern nur harmlose Bilder und Schnappschüsse veröffentlichen.
* Nacktfotos oder Bilder in schlimmen Situationen, wie zum Beispiel im Spital, dürfen nicht veröffentlicht werden, da sie die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzen.
* Als Faustregel gilt: Nichts veröffentlichen, was man nicht auf einem Plakat auf dem Weg zur Arbeit sehen möchte.
* Bei Kindern unter 12 Jahren dürfen Eltern nur harmlose Bilder und Schnappschüsse veröffentlichen.
* Nacktfotos oder Bilder in schlimmen Situationen, wie zum Beispiel im Spital, dürfen nicht veröffentlicht werden, da sie die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzen.
* Als Faustregel gilt: Nichts veröffentlichen, was man nicht auf einem Plakat auf dem Weg zur Arbeit sehen möchte.