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Mieten und Vermieten von Ferienwohnungen

Für die Sommerferien eine nette Wohnung mieten oder die eigene Wohnung während der Sommersaison vermieten. Mieter und Vermieter sollten auf jeden Fall vor Vertragsschluss einige Punkte beachten.

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Zu diesem Thema hat der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) ein Merkblatt herausgegeben, welches die wichtigsten Punkte festhält.

Im Mietvertrag sollte immer geregelt werden, was im Mietzins inbegriffen ist. Nicht zu jeder Ferienwohnung steht beispielsweise automatisch ein Parkplatz zur Verfügung. In der Regel gehören auch Telefontaxen nicht zum Mietzins und werden separat verrechnet. 

Im «Ratgeber» beantwortet Thomas Oberle, Jurist beim HEV Schweiz die wichtigsten Fragen.

Weitere Themen der Sendung:
• Wer ist für die Schlussreinigung zuständig?
• Wann ist ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich?
• Wo kann ich mir im Zweifelsfall Hilfe oder Rat holen?

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