Darf ich als Fussgängerin einen Parkplatz besetzen für einen Automobilisten? Die Rechtslage zu dieser Frage ist zwar nirgendwo gesetzlich geregelt. Dennoch sind sich Juristinnen und Juristen einig: Aus den Gesetzen lässt sich ableiten, dass Parkplätze ausschliesslich zum Abstellen von Autos da sind. Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen sich nicht auf Parkplätzen «niederlassen», auch nicht für kurze Zeit und auch nicht, um den Platz für einen Automobilisten freizuhalten.
Darf ich auf einem Parkplatz im Auto übernachten?
In der Schweiz erlauben nur gerade zwei Kantone das sogenannt «wilde Campieren» für eine einzelne Nacht: AG und OW.