Wichtig ist dabei, mit seinem Arbeitgeber eine gute Vereinbarung auszuhandeln. Eine Weiterbildung ist der Grundstein, will man in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten beruflich mithalten. Jeder hat Recht, sich innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens weiterzubilden, sagt Corinne Saner, Rechtsanwältin und Notarin aus Olten: «Wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung anordnet, dann übernimmt er die Kosten. Jedoch kann er die Bedingung stellen, dass der Arbeitnehmer die Firma für eine bestimmte Zeit nicht verlässt.»
* Als Weiterbildung gelten Kurse, die auf die Übernahme neuer Aufgaben und Funktionen vorbereiten.
* Als Fortbildung gelten Kurse, welche der Vertiefung und Erweiterung von bestehendem Wisse und Können dienen.
* Je nach Weiterbildungsmodell wird in der Regel eine Rückzahlungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemacht.
* Übernimmt das Unternehmen sämtliche Weiterbildungskosten, verpflichtet sich der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre nach der abgeschlossenen Ausbildung im Betrieb zu bleiben.
* Verlässt der Arbeitnehmer den Betrieb schon früher, wird bezüglich Rückzahlung eine Abstufung gemacht.
* Als Weiterbildung gelten Kurse, die auf die Übernahme neuer Aufgaben und Funktionen vorbereiten.
* Als Fortbildung gelten Kurse, welche der Vertiefung und Erweiterung von bestehendem Wisse und Können dienen.
* Je nach Weiterbildungsmodell wird in der Regel eine Rückzahlungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemacht.
* Übernimmt das Unternehmen sämtliche Weiterbildungskosten, verpflichtet sich der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre nach der abgeschlossenen Ausbildung im Betrieb zu bleiben.
* Verlässt der Arbeitnehmer den Betrieb schon früher, wird bezüglich Rückzahlung eine Abstufung gemacht.