Claudine Meichtry ist diplomierte Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung nicht zum Alptraum wird.
Einkommen und Vermögen sind die Basis zur Berechnung der individuellen Steuerschuld. Wer die folgenden grundlegenden Punkte beachtet, hat das Wichtigste bereits erledigt:
Lohnausweis
- Arbeitnehmer/innen sollten im Lohnausweis sorgfältig prüfen, ob alle erhaltenen Leistungen (Kinder-/Familienzulagen, Spesen etc.) korrekt deklariert sind. Es gibt Fälle, wo Kinderzulagen über Jahre ausgezahlt, aber nicht auf dem Lohnausweis vermerkt wurden.
Mieteinnahmen
- Bei Mieteinnahmen muss nur die Netto-Miete versteuert werden, nicht die Brutto-Miete. Nebenkosten sind Kostenersatz und müssen mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden.
Eigenmietwert
- Der Eigenmietwert wird vom Steueramt festgelegt und kann bei längerer Abwesenheit oder Teilnutzung angepasst werden.
Nebenerwerb
- Jeder Nebenerwerb ist ab dem ersten Franken steuerpflichtig, es gibt keine Ausnahmen. Man benötigt entweder einen Lohnausweis oder muss es als selbstständigen Nebenerwerb deklarieren.
- Wichtig ist, alle Kostenbelege aufzubewahren, um eventuelle Verluste nachweisen zu können.
Häufige Fehler
- Oft werden Lebensversicherungen (Säule 3a) falsch deklariert oder Schuldzinsen vergessen abzuziehen, obwohl Hypotheken angegeben wurden.
- Bei Online-Konten (Revolut, Kryptowährungen) werden häufig die Belege nicht heruntergeladen und die Vermögenswerte nicht deklariert.
Verrechnungssteuer und ausländische Wertschriften
- Bei der Verrechnungssteuer sollte man zur Kontrolle alle Beträge zusammenzählen und mit dem Total in der Steuererklärung vergleichen.
- Bei ausländischen Wertschriften ist das DA-1-Formular wichtig für die Rückerstattung. Viele machen Fehler bei ausländischen Beteiligungen und nutzen nicht die volle Quellensteuerrückerstattung.
Einkommen und Vermögen sind die Basis zur Berechnung der individuellen Steuerschuld. Wer die folgenden grundlegenden Punkte beachtet, hat das Wichtigste bereits erledigt:
Lohnausweis
- Arbeitnehmer/innen sollten im Lohnausweis sorgfältig prüfen, ob alle erhaltenen Leistungen (Kinder-/Familienzulagen, Spesen etc.) korrekt deklariert sind. Es gibt Fälle, wo Kinderzulagen über Jahre ausgezahlt, aber nicht auf dem Lohnausweis vermerkt wurden.
Mieteinnahmen
- Bei Mieteinnahmen muss nur die Netto-Miete versteuert werden, nicht die Brutto-Miete. Nebenkosten sind Kostenersatz und müssen mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden.
Eigenmietwert
- Der Eigenmietwert wird vom Steueramt festgelegt und kann bei längerer Abwesenheit oder Teilnutzung angepasst werden.
Nebenerwerb
- Jeder Nebenerwerb ist ab dem ersten Franken steuerpflichtig, es gibt keine Ausnahmen. Man benötigt entweder einen Lohnausweis oder muss es als selbstständigen Nebenerwerb deklarieren.
- Wichtig ist, alle Kostenbelege aufzubewahren, um eventuelle Verluste nachweisen zu können.
Häufige Fehler
- Oft werden Lebensversicherungen (Säule 3a) falsch deklariert oder Schuldzinsen vergessen abzuziehen, obwohl Hypotheken angegeben wurden.
- Bei Online-Konten (Revolut, Kryptowährungen) werden häufig die Belege nicht heruntergeladen und die Vermögenswerte nicht deklariert.
Verrechnungssteuer und ausländische Wertschriften
- Bei der Verrechnungssteuer sollte man zur Kontrolle alle Beträge zusammenzählen und mit dem Total in der Steuererklärung vergleichen.
- Bei ausländischen Wertschriften ist das DA-1-Formular wichtig für die Rückerstattung. Viele machen Fehler bei ausländischen Beteiligungen und nutzen nicht die volle Quellensteuerrückerstattung.