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25.02.2026, 11:08 Uhr Steuererklärung: Welche Abzüge Sie nicht verpassen dürfen

Das Schönste am Ausfüllen der Steuererklärung sind die Abzüge – falls man denn solche geltend machen kann. Oft vergessen Steuerpflichtige einzelne Posten oder sie sind sich nicht bewusst, dass er abzugsberechtigt wäre.

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Claudine Meichtry ist diplomierte Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung nicht zum Alptraum wird. In ihrer Praxis erlebt sie immer wieder, dass berechtigte Abzüge vergessen gehen. Mit den folgenden Tipps hat man die wichtigsten im Blick:

Systematische Prüfung aller Positionen
- Gehen Sie alle Positionen wie Fahrkosten, Verpflegung, Arbeitsmittel und Weiterbildung systematisch durch, um nichts zu vergessen.
- Fahrkosten und Verpflegung müssen effektiv angegeben werden, bei übrigen Berufskosten reicht meist die Pauschale.

Homeoffice-Abzüge beachten
- Beim Homeoffice sollte man darauf achten, dass der Arbeitgeber möglichst viele beruflich benötigte Ausgaben übernimmt.
- Die Regelungen für Homeoffice-Abzüge sind kantonal unterschiedlich.

Familienkosten vollständig erfassen
- Überprüfen Sie, ob alle Kinder in der Steuererklärung aufgeführt sind, da sie manchmal bei der Vorjahresübernahme vergessen werden.
- Belege für Kita, Ausbildungskosten und Studiengebühren sollten systematisch gesammelt werden.

Liegenschaftskosten richtig abziehen
- Bei Liegenschaften können Hypothekarzinsen und -schulden sowie Unterhaltskosten abgezogen werden.
- Wichtig ist die Unterscheidung zwischen werterhaltenden Massnahmen (abzugsfähig) und wertvermehrenden Investitionen.
- Pauschalen von 10-20% des Eigenmietwerts können oft ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden.

Belege und Kontrolle vor Einreichung
- Originalbelege müssen nur bis zur definitiven Verfügung aufbewahrt werden.
- Vor dem Abschicken sollte man die Steuererklärung mit dem Vorjahr vergleichen und auf Plausibilität prüfen.
- Nachträgliche Korrekturen sind kantonal unterschiedlich geregelt – manche Kantone erlauben Änderungen innerhalb von 72 Stunden.

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