Tipps für die Steuererklärung 2017
* Neu werden bei der Direkten Bundessteuer die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort nur noch bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 3000.- zum Abzug zugelassen.
* Neu können sämtliche berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen bis zum Maximalbetrag von Fr. 12'000.- pro Jahr in Abzug gebracht werden.
* Wer ein Säule-3a-Konto besitzt, darf den Maximalbetrag von Fr. 6'768.- abziehen.
* Wer bei einer Vorsorgelücke freiwillig in seine Pensionskasse einzahlt, darf diesen Betrag beim steuerbaren Einkommen abziehen.
* Wer grössere Unterhaltsarbeiten an der eigenen Liegenschaft plant, soll den anteiligen Abzug über zwei Steuerperioden vornehmen.
* Neu werden bei der Direkten Bundessteuer die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort nur noch bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 3000.- zum Abzug zugelassen.
* Neu können sämtliche berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen bis zum Maximalbetrag von Fr. 12'000.- pro Jahr in Abzug gebracht werden.
* Wer ein Säule-3a-Konto besitzt, darf den Maximalbetrag von Fr. 6'768.- abziehen.
* Wer bei einer Vorsorgelücke freiwillig in seine Pensionskasse einzahlt, darf diesen Betrag beim steuerbaren Einkommen abziehen.
* Wer grössere Unterhaltsarbeiten an der eigenen Liegenschaft plant, soll den anteiligen Abzug über zwei Steuerperioden vornehmen.