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Arbeitsrecht: Arbeitsunfähig nach Skiunfall

In den Ferien sollen sich die Arbeitnehmenden vom Berufsalltag erholen. Gerade in den Skiferien wird dieses Vorhaben häufig von einem Unfall auf der Piste durchkreuzt. Welche Rechte und Pflichten die Arbeitnehmenden in dieser Situation haben, sagt Beobachter-Expertin Anita Hubert.

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:

 1. Arbeitet man über 8 Stunden beim Arbeitgeber übernimmt die Unfallversicherung auch die Kosten von Freizeitunfällen.

 2. Risiken und Alkohol auf der Piste können zu Leistungskürzungen führen.

 3. Ist man für Unfall bei der Krankenkasse versichert zahlt man Franchise und Selbstbehalt bei medizinischen Kosten.

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