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- Solothurner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren im Fall Nathalie ein. Der Missbrauchsverdacht gegen den Vater habe sich «in keiner Weise erhärtet», schreibt sie in einer Mitteilung.
Die Gegner hatten kritisiert, dass sich mehrere Gemeinden im Komitee für die Umfahrung engagiert hatten, auch finanziell. Abstimmungen dürften nicht mit Steuergeldern finanziert werden. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde der Umfahrungsgegner abgewiesen.
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